Befahren von Schmalgängen
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Das Betreten der Schmalgänge (Verkehrswege von Fahrzeugen in Regalanlagen mit
Sicherheitsabständen < 500 mm) durch Unbefugte sowie der Durchgangsverkehr
von Personen ist verboten. Diese Arbeitsbereiche sind entsprechend zu kennzeich-
nen. Vorhandene Sicherheitseinrichtungen an den Fahrzeugen oder der Regalanla-
ge zur Vermeidung von Gefahren und zum Schutz von Personen sind täglich zu
überprüfen. Sie dürfen weder unwirksam gemacht, missbräuchlich benutzt, verstellt
oder entfernt werden. Mängel an den Sicherheitseinrichtungen sind unverzüglich zu
melden und abzustellen.
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Die Hinweise der DIN 15185 Teil 2 sind zu beachten.
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Vor dem Einfahren in den Schmalgang muss der Fahrer überprüfen, ob sich Per-
sonen oder andere Fahrzeuge in diesem Schmalgang befinden. Es darf nur in freie
Schmalgänge eingefahren werden. Wenn sich Personen im Schmalgang aufhalten,
muss der Betrieb sofort eingestellt werden.
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Das Befahren von Schmalgängen ist nur mit den Fahrzeugen zulässig, die dafür vor-
gesehen sind. Ist ein Schmalgang mit einer nicht mechanischen Leitlinienführung
ausgestattet, so darf bei defekter oder abgeschalteter Leitlinienführung das Fahrzeug
nur mit Schleichgeschwindigkeit aus dem Schmalgang herausgefahren werden.
Fahrzeug mit Schienenführung
Die schienengeführten Fahrzeuge sind
mit Sensoren ausgestattet, die beim Ein-
fahren in die Regalgassen die Ganger-
kennung aktivieren.
– Fahrzeug mit reduzierter Geschwin-
digkeit vor den Schmalgang fahren, so
dass es in einer Flucht zum Schmal-
gang und dessen Markierungen steht.
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Auf dem Fahrweg angebrachte Kenn-
zeichnungen beachten.
– Fahrzeug langsam in den Schmalgang einfahren.
Darauf achten, dass die Führungsrollen des Fahrzeugs in die Führungsschienen des
Schmalganges einfädeln.
– Taste „Führung ein" (22) betätigen.
– Das Antriebsrad wird automatisch geradeaus gestellt und die Anzeigeleuchte „Füh-
rung ein" (23) leuchtet. Die Handlenkung ist außer Betrieb.
– Mit der linken Hand zum Vorbereiten des Fahrens die Handauflage am Griff (Zwei-
handbedienung) umfassen.
– Fahrsteuerknopf langsam in die Richtung der entsprechenden Fahrtrichtung dre-
hen.
Drehung nach rechts = Fahren vorwärts, Drehung nach links = Fahren rückwärts
– Fahrzeug im Schmalgang mit gewünschter Geschwindigkeit weiter fahren.
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