Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
SAMSON empfiehlt für den Umgang mit den pneumatischen Antrieben Typ 3271 und
Typ 3277 folgende Schutzausrüstung:
− Schutzhandschuhe während Montage und Demontage des Antriebs
Î Weitere Schutzausrüstung beim Anlagenbetreiber erfragen.
Änderungen und sonstige Modifikationen
Änderungen, Umbauten und sonstige Modifikationen des Produkts sind durch SAMSON
nicht autorisiert. Sie erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und können unter anderem zu
Sicherheitsrisiken führen sowie dazu, dass das Produkt nicht mehr den für seine Verwendung
erforderlichen Voraussetzungen entspricht.
Schutzeinrichtungen
Die Antriebe Typ 3271 und Typ 3277 verfügen über keine gesonderten Schutzeinrichtungen.
Warnung vor Restgefahren
Um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen, müssen Betreiber und Bedienpersonal Ge‑
fährdungen, die am Antrieb vom Stelldruck und von beweglichen Teilen ausgehen können,
durch geeignete Maßnahmen verhindern. Dazu müssen Betreiber und Bedienpersonal alle
Gefahrenhinweise, Warnhinweise und Hinweise dieser Einbau- und Bedienungsanleitung,
insbesondere für Einbau, Inbetriebnahme und Instandhaltung, befolgen.
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber ist für den einwandfreien Betrieb sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvor‑
schriften verantwortlich. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Bedienpersonal diese Einbau- und
Bedienungsanleitung und die mitgeltenden Dokumente zur Verfügung zu stellen und das Be‑
dienpersonal in der sachgerechten Bedienung zu unterweisen. Weiterhin muss der Betreiber
sicherstellen, dass das Bedienpersonal oder Dritte nicht gefährdet werden.
Sorgfaltspflicht des Bedienpersonals
Das Bedienpersonal muss mit der vorliegenden Einbau- und Bedienungsanleitung und mit
den mitgeltenden Dokumenten vertraut sein und sich an die darin aufgeführten Gefahrenhin‑
weise, Warnhinweise und Hinweise halten. Darüber hinaus muss das Bedienpersonal mit
den geltenden Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut sein und
diese einhalten.
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EB 8310-6