VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERSCHROTTUNG DES FAHRZEUGES
DAS FAHRZEUG
Seit Jahren entwickelt Fiat über die ständige Verbesserung der Herstellungsprozesse und die Entwicklung von
KENNEN
immer mehr umweltschützenden Materialien, eine globale Verantwortung für den Umweltschutz. In der Absicht,
dem Kunden den bestmöglichen Service unter Einhaltung der Umweltschutzvorschriften und der durch die
Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG auferlegten Pflichten zu gewährleisten, bietet Fiat seinen Kunden die Möglichkeit,
SICHERHEIT
ihr Altfahrzeug* ohne zusätzliche Kosten abzugeben.
Die Europäische Richtlinie sieht auch vor, dass das Altfahrzeug zurückgegeben wird, ohne dass dem letzten Halter
oder Besitzer Unkosten entstehen, da der Wert des Fahrzeugs gleich null oder negativ ist. Insbesondere gilt die
Rücknahme der Fahrzeuge zu Nullkosten in fast allen EU-Ländern bis zum 1. Januar 2007 nur für nach dem 1.
MOTORSTART UND
Juli 2002 zugelassene Fahrzeuge, während die Rücknahme zu Nullkosten ab 2007 unter der Bedingung unabhängig
FAHREN
vom Zulassungsjahr des Fahrzeugs ist, dass das Fahrzeug über seine wesentlichen Bauteile verfügt (insbesondere
Motor und Karosserie) und keinen zusätzlichen Müll enthält.
Zur Rückgabe des Altfahrzeugs zu Nullkosten können Sie sich entweder an einen unserer Vertragshändler oder
KONTROLLLEUCHTEN
eine der von Fiat beauftragten Sammel- und Verschrottungsstellen wenden. Diese Stellen wurden sorgfältig
UND MELDUNGEN
gewählt, um einen Service mit angemessenem Qualitätsstandard für die Sammlung, die Behandlung und
das Recycling der entsorgten Fahrzeuge unter Beachtung der Umwelt zu garantieren.
Weitere Informationen bezüglich der Sammel- und Verschrottungsstellen erhalten Sie bei den Fiat- und
Fiat-Nutzfahrzeug-Vertragshändlern oder unter der kostenlosen Telefonnummer 00800 3428 0000 oder auf der
IM NOTFALL
Fiat-Internetseite.
* Fahrzeug für den Transport von Personen mit maximal neun Sitzplätzen mit einer zulässigen Gesamtlast von 3,5
Tonnen.
WARTUNG UND
PFLEGE
TECHNISCHE
DATEN
INHALTS-
VERZEICHNIS
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