Trumatic E 4000 / E 4000 A
Sicherheitshinweise
Für den Betrieb von Gasreglern, Gasgeräten bzw. Gasanlagen,
ist die Verwendung von stehenden Gasflaschen aus denen
Gas aus der Gasphase entnommen wird zwingend vorge-
schrieben. Gasflaschen aus denen Gas aus der Flüssigphase
entnommen wird (z. B. Stapler) sind für den Betrieb verboten,
da sie zur Beschädigung der Gasanlage führen.
Bei Undichtigkeiten der Gasanlage bzw. bei Gasgeruch:
– alle offenen Flammen löschen
– nicht rauchen
– Geräte ausschalten
– Gasflasche schließen
– Fenster und Türe öffnen
– keine elektrischen Schalter betätigen
– die gesamte Anlage von einem Fachmann überprüfen
lassen!
Reparaturen dürfen nur vom Fach mann durchgeführt
werden!
Nach jeder Demontage der Abgasfüh rung muss ein neuer
O-Ring montiert werden!
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen
sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
– Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
– Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
– Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
– das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerätes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Der Betriebsdruck der Gasversorgung 30 mbar muss
mit dem Betriebsdruck des Gerätes (siehe Typenschild)
über einstimmen.
Flüssiggasanlagen müssen den Bestimmungen des jeweiligen
Verwendungslandes entsprechen (in Europa z. B. EN 1949
für Fahrzeuge oder EN ISO 10239 für Boote). Nationale Vor-
schriften und Regelungen (in Deutschland z. B. das DVGW-Ar-
beitsblatt G 607 für Fahrzeuge oder G 608 für Boote) müssen
beachtet werden.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen sind die entsprechen-
den Unfall-Verhütungsvorschriften der Berufsgenossen-
schaften (in Deutschland z. B. BGV D 34) zu beachten.
Die Prüfung der Gasanlage ist alle 2 Jahre von einem Flüssig-
gas-Sachkundigen (DVFG, TÜV, DEKRA) zu wiederholen. Sie
ist auf der entsprechenden Prüfbescheinigung (G 607, G 608
bzw. BGG 935) zu bestätigen.
Verant wortlich für die Veranlas sung der Prüfung ist der
Fahrzeughalter.
Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätestens
10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach Herstel-
lungsdatum gegen neue ausgewechselt werden. Der Betrei-
ber ist dafür verantwortlich.
Flüssiggasgeräte dürfen beim Tanken, in Parkhäusern, Gara-
gen oder auf Fähren nicht benutzt werden.
Bei erster Inbetriebnahme eines fabrikneuen Gerätes (bzw.
nach längerer Still standszeit) kann kurzzeitig eine leichte
Rauch- und Geruchsentwicklung auftreten. Es ist zweckmä-
ßig, das Gerät dann mit höchster Leistung brennen zu lassen
und für gute Durchlüftung des Raumes zu sorgen.
Ein ungewohntes Brennergeräusch oder Abheben der Flam-
me lässt auf einen Reglerdefekt schließen und macht eine
Überprüfung des Reglers notwendig.
Wärmeempfindliche Ge genstände (z. B. Spraydosen) oder
brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht im Ein bauraum der
Heizung verstaut werden, da es hier un ter Umständen zu
erhöhten Temperaturen kommen kann.
Für die Gasanlage dürfen nur Druckregeleinrichtungen gemäß
EN 12864 (in Fahrzeugen) bzw. EN ISO 10239 (für Boote) mit
einem festen Ausgangsdruck von 30 mbar verwendet werden.
Die Durchflussrate der Druckregeleinrichtung muss mindes-
tens dem Höchstverbrauch aller vom Anlagenhersteller einge-
bauten Geräte entsprechen.
Für Fahrzeuge empfehlen wir den Truma Gasdruckregler
SecuMotion sowie für die Zweiflaschen-Gasanlage das
automatische Umschaltventil Truma DuoComfort.
Bei Temperaturen um 0 °C und darunter sollten der Gasdruck-
regler bzw. das Umschaltventil mit der Reglerbeheizung EisEx
betrieben werden.
Es dürfen nur für das Bestimmungsland geeignete Regler-
anschlussschläuche, die den Anforderungen des Landes
entsprechen, verwendet werden. Diese sind regelmäßig auf
Brüchigkeit zu überprüfen. Für Winterbetrieb sollten nur win-
terfeste Spezialschläuche verwendet werden.
Falls der Druckregler Witterungseinflüssen ausgesetzt ist
– besonders am LKW – ist der Regler stets durch die Truma
Schutzhaube zu schützen (Serienzubehör im LKW-Anbausatz).
Wichtige Bedienungshinweise
Falls der Kamin in der Nähe bzw. direkt unterhalb eines zu
öffnenden Fensters platziert wurde, muss das Gerät mit einer
selbsttätigen Abschaltvorrichtung versehen sein, um einen
Betrieb bei geöffnetem Fenster zu verhindern.
Das Abgasdoppelrohr muss regelmäßig, insbesondere nach
längeren Fahrten, auf Unversehrtheit und festen Anschluss
überprüft werden, ebenso die Befestigung des Gerätes und
des Kamins.
Nach einer Verpuffung (Fehlzündung) Abgasführung vom
Fachmann überprüfen lassen!
Bei den außerhalb des Fahrzeuges montierten Heizungen sind
die flexiblen Luft rohre regelmäßig auf Beschädigungen zu
prüfen. Durch ein beschädigtes Rohr könnten evtl. Abgase ins
Fahrzeug gelangen.
Der Kamin für Abgasab führung und Verbrennungs luftzufuhr
muss immer frei von Verschmutzungen gehalten werden
(Schneematsch, Laub etc.).
Der eingebaute Temperaturbegrenzer sperrt die Gaszufuhr,
wenn das Gerät zu heiß wird. Die Warmluftauslässe und die
Öffnung für die Umluftrückführung dürfen deshalb nicht ver-
schlossen werden.
Bei Defekt der elektronischen Steuerplatine, diese gut gepols-
tert zurücksenden. Wird dies nicht beachtet, erlischt jeglicher
Garantieanspruch. Als Ersatzteil nur Original-Steuerplatine
verwenden!
Für das Heizen während der Fahrt ist in der Richtlinie 2004/78/EG
für Motorcaravans eine Sicherheitsabsperreinrichtung
vorgeschrieben.
Der Gasdruckregler Truma SecuMotion erfüllt diese
Anforderung.
Wenn keine Sicherheitsabsperreinrichtung (z. B. der
Gasdruckregler Truma SecuMotion) installiert ist, muss
die Gasflasche während der Fahrt geschlossen sein und es
müssen Hinweis-Schilder jeweils im Flaschenschrank und in
der Nähe des Bedienteiles angebracht werden.
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