4.5 Arbeitsmethoden
Ihr Hochdruckreiniger ist für Reinigung nach der sogenannten "2-Stufen-Methode" entwickelt.
STUFE 1
STUFE 2
In der Praxis wird der Arbeitsprozeß stets gemäß der konkreten Aufgabe festgelegt, aber als Ausgangs-
punkt kann folgende Arbeitsmethode für eine Aufgabe beschrieben werden:
1. Reinigungsmitteldosierung bei Niederdruckbetrieb. Die Dosierung wird gemäß der Aufgabe festge-
legt und die Einstellung mit dem Dosierknopf am Armaturenbrett vorgenommen.
2. Einwirkungszeit abwarten. Das Reinigungsmittel kurze Zeit auf dem Schmutz / an der Oberfläche
einwirken lassen - normalerweise einige Minuten - vor dem Abspülen.
3. Abspülen durch Hochdruck. Das eigentliche Hochdruckspülen wird durchgeführt.
4. Eventuelle Nachspülung ist durchzuführen um sicherzustellen, daß loser Schmutz völlig von der Ober-
fläche entfernt wird.
Im Zusammenhang mit dem Arbeitsprozess wird die optimale Hochdruckreinigung erzielt, wenn folgende 3
Ratschläge befolgt werden:
Rat Nr. 1
Bei der Anwendung von Reinigungsmitteln sind diese stets auf eine trockene Oberfläche aufzutragen.
Wird die Oberfläche zuerst mit Wasser vorgespült, kann die Oberfläche das Reinigungsmittel nicht so
leicht aufnehmen, und das gewünschte Reinigungsergebnis wird nicht erreicht.
Rat Nr. 2
Beim Auftragen des Reinigungsmittels auf große senkrechte Flächen (z.B. die Seiten eines LkWs) ist das
Reinigungsmittel von unten nach oben aufzutragen. Dadurch wird vermieden, daß das Reinigungsmittel in
Strömen von der Oberfläche läuft und daß auf der Oberfläche dann dunkle Streifen bei der Reinigung
entstehen.
Rat Nr. 3
Während des Hochdruckabspülens wird so gearbeitet, daß das Hochdruckwasser nicht über die noch nicht
gereinigte Oberfläche läuft. Dadurch wird erreicht, daß an der Oberfläche genügend Reinigungsmittel ist,
wenn das Hochdruckwasser die Oberfläche trifft.
Für gewisse Reinigungsaufgaben kann es vorteilhaft sein eine Reinigungsmitteldosierung bei Hochdruck-
betrieb zu verwenden, z.B. für das Entwachsen von Autos.
Prüfungen
(Nur für Deutschland)
Lt. den Vorschriften der Berufsgenossenschaft sind Hochdruckreiniger min. alle 12 Monate durch
einen Sachkundigen daraufhin zu prüfen, ob weiterhin ein sicherer Betrieb gewährleistet ist. Die
Ergebnisse der Prüfung sind schriftlich festzuhalten und aufzubewahren. Prüfungen nehmen unse-
re Vertrags-Werkstätten vor. Weiterhin ist das Gerät aufgrund des Bundes-immissionsschutzgeset-
zes regelmäßigen Prüfungen auf Einhaltung der Emissionsbegrenzungswert unterziehen zu las-
sen. Es ist hierzu den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister vor der Inbetriebnahme anzu-
zeigen.
Anwendungsbereiche und Arbeitsmethoden
Auftragen von Reinigungsmitteln bei Niederdruck
Abspülen durch Hochdruck
D
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