Einzeln belegter Schornstein
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Gemischt belegter Schornstein
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1
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4.2 Abgassysteme
Planungshinweise
1 Die Berechnung des Schornsteinquer
schnittes muss nach DIN 4705 erfolgen.
2 Die wirksame Schornsteinhöhe
oberhalb der Abgaseinführung
muss min. 4 m betragen.
3 Die Schornsteinhöhe in Firstnähe
ist mit min. 0,4 m über dem First
vorzusehen.
Bei größerem Abstand des Schorn
steines zum First ist eine Höhe von
1 m senkrecht über der Dachfläche
ausreichend.
Die Festlegungen der jeweils gültigen
Landesbauordnung sind zu berück
sichtigen.
4 Die Länge des Verbindungsstückes
zur Abgaseinführung darf ¼ der
wirksamen Schornsteinhöhe nicht
überschreiten.
Planungshinweise
1 Die Berechnung des Schornsteinquer
schnittes für alle angeschlossenen Heiz
geräte muss nach DIN 4705 erfolgen.
2 An einen gemeinsamen Schornstein
können gemäß DIN 18160 max. zwei
Wandgeräte und ein Heizkessel für
feste oder flüssige Brennstoffe mit
einer Nenn Wärmeleistung kleiner als
20 kW angeschlossen werden. Bei
Gemischtbelegung mit festen Brenn
stoffen ist DIN 4759 1 zu beachten.
Die baurechtliche Genehmigung des
Bezirksschornsteinfegermeisters ist
jedoch einzuholen. Im Einzelfall
erfolgt eine Abnahme.
3 Der Heizkessel für flüssige oder feste
Brennstoffe muss eine Anlaufstrecke
von min. 1 m besitzen.
4 Die kleinste wirksame Schornstein
höhe darf 4 m nicht unterschreiten.
Größere Höhen, die sich aus der
Berechnung nach DIN 4705 ergeben,
sind zulässig.
5 Der Abstand zwischen unterster und
oberster Abgaseinführung darf max.
6,5 m betragen (Ausnahme: Bestand
schutz bei Raumhöhe größer als 3 m).
6 Die Schornsteinhöhe in Firstnähe
ist mit min. 0,4 m über dem First
vorzusehen.
Bei größerem Abstand des Schorn
steines zum First ist eine Höhe von
1 m senkrecht über der Dachfläche
ausreichend.
Die Festlegungen der jeweils gültigen
Landesbauordnung sind zu berück
sichtigen.
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