Bedienungsanleitung Steuerung S4_2011_03_24
12 Zugelassene Brennstoffe
Nach
der
1.
Bundes-Immissionsschutz-
Verordnung (1. BImSchV) sind nur Naturbe-
lassene Holzpellets zugelassen. Stückholz
oder andere Brenn- und Abfallstoffe dürfen
niemals verwendet werden.
Es dürfen nur nach ENplus-A1, DIN-
PLUS, DIN 51731 oder Ö-Norm M7135
geprüfte Pellets in wodtke Pellet- Primär-
ofen eingesetzt werden. Es dürfen auch
keine Holzpellets mit einem Aschegehalt
von > 0,7% verwendet werden, da sonst
der Reinigungs- und Wartungsaufwand
zu groß wird. Beachten Sie unbedingt die
Definition der Normpellets / Pelletqualitä-
ten auf Seite 26 und Kapitel 10 sowie die
Hinweise zum Wartungsaufwand auf-
grund der Pelletqualität!
Wird der Ofen mit nicht zugelassenen
Brennstoffen betrieben, erlöschen sämt-
liche Gewährleistungs- und Garantiean-
sprüche und es können gefährliche Be-
triebszustände entstehen. Unternehmen
Sie keine Experimente, Sie tanken Ihr Au-
to ja auch nicht mit Kerosin.
Ein Pelletdurchmesser zwischen 5 und 8
mm ist zulässig. Die Durchschnittslänge
der Pellets sollte 30 mm nicht überschreiten.
Pellets mit zu hohem Staubgehalt (> 5%)
sollten ebenfalls nicht verwendet werden.
12.1 Lagerung von Pellets
Holzpellets werden in absolut trockenem
Zustand ausgeliefert und können unmittel-
bar für das Heizen im Primärofen verwendet
werden. Um die Qualität der Pellets zu er-
halten, muss der Brennstoff trocken und frei
von Verschmutzungen gelagert werden.
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12.2 Heizen mit Holzpellets – eine
runde Sache
Bei der Holzverbrennung wird Kohlendioxid
freigesetzt. Bäume und alle anderen Pflan-
zen benötigen Kohlendioxid für ihr Wachs-
tum und filtern dieses aus der Luft. Zusam-
men mit gelösten Mineralien aus der Erde
und Energie aus dem Sonnenlicht bildet der
Baum neues Holz als Brennstoff sowie Sau-
erstoff für unsere Atemluft – der Kreislauf
schließt sich.
Übrigens: bei der natürlichen Verrottung
entsteht die gleiche Menge CO2, die bei der
Verbrennung freigesetzt wird!
Abb. 243: Der CO
Kreislauf
2
Drucklegung 02/2011
Seite 91 / 100
Art.-Nr. 950 281