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Beladung - FENDT CARAVAN Bedienungsanleitung

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2.3 Beladung

7
Bringen Sie gut sichtbar im Zugfahrzeug einen Zettel
mit allen wichtigen Abmessungen und Gewichten der
Fahrzeugkombination an.
Innen
Auch im Inneren des Caravans müssen Sie einige Vorbereitungen
treffen.
Innenraum vorbereiten
• Lose Gegenstände ordnen und in den Fächern verstauen.
• Schwere und / oder voluminöse Gegenstände (z.B. TV / Radio)
vor der Reise sicher lagern und gegen Verrutschen sichern.
• Ggf. Kühlschrank auf 12V-Betrieb umschalten.
• Innenbeleuchtung ausschalten.
• Sämtliche Flüssigkeiten, auch im Kühlschrank, gegen Auslaufen
sichern.
• Schnellschlussventile der einzelnen Gasverbraucher schließen.
• Türen (auch Kühlschranktür), Schubladen und Klappen fest
verschließen.
• Schiebetür verriegeln.
• Tisch absenken und sichern.
Der Aufenthalt im Caravan ist während der Fahrt
gesetzlich verboten!
Für die Beladung gilt
• Zuladung gleichmäßig zwischen linker und rechter Caravan-
seite verteilen. Schwere oder sperrige Gegenstände gehören in
die unteren Staukästen und in Achsnähe verstaut.
• Bei Caravans mit Tandemachse das Gewichtszentrum auf
beide Achsen verteilen.
• Caravan nie hecklastig beladen (Pendelgefahr).
• Schwere Gegenstände gegen Verrutschen gesichert verstauen.
• Leichte Gegenstände (Kleidung) in den Hängeschränken ver-
stauen.
• Die empfohlene Anordnung der Zuladung lässt sich nicht
immer konsequent einhalten, weil die Staumöglichkeiten im
gesamten Caravaninneren verteilt sind. Schwere Gegen-
stände ggf. im Zugfahrzeug verstauen.
• Im Innenraum Gepäck in Schränken und Staufächern verstauen.
• Türen und Klappen sichern.
• Nach Beladung das Gesamtgewicht und die Achslast(en) über-
prüfen.
Fahrzeug nicht überladen! Unbedingt die technisch zuläs-
sige Gesamtmasse, die zulässige(n) Achslast(en) sowie tat-
sächliche Höhe, Breite und Länge des Caravans beachten.
Die in den Fahrzeugpapieren eingetragene zulässige
Gesamtmasse sowie die zulässige Stützlast dürfen nicht
überschritten werden.
Die max. zulässigen Radlasten links/rechts betragen
je den halben Wert (bei Einachsern), bzw. je den viertel
Wert (bei Fahrzeugen mit Tandemachse) der techn. max.
zul. Gesamtmasse.
2. Sicherheit

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