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Projektierung; Vorschriften - Bosch TITANUS PRO Betriebsanleitung

Rauchansaugsystem
Inhaltsverzeichnis

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TITANUS PRO · SENS

4.1 Vorschriften

HINWEIS
BOSCH
®

4 Projektierung

In den Kapiteln 4.2 und 4.3 werden die Projektierungen des Rohrsystems
und der Luftstromüberwachung beschrieben. Die Festlegung der Sensibi-
lität behandelt Kapitel 4.4 und die Projektierungsgrenzen Kapitel 4.5. Bei
standardmäßigen Anforderungen an die Luftstromüberwachung ist die in
den Kapiteln 4.6.2 – 4.6.4 beschriebene Standard-Projektierung zu wäh-
len. Wird eine empfindlichere Luftstromüberwachung gefordert, so gilt die
Projektierung mit Einzellochüberwachung in Kapitel 4.6.5. Kapitel 4.7 be-
schreibt die Richtlinien für eine Projektierung mit erzwungener Luftströ-
mung.
Die nachfolgende Projektierungsvorschrift orientiert sich an den System-
grenzen vom TITANUS PRO · SENS
nationalen Vorschriften der Länder in der jeweils gültigen Fassung zu
beachten und die Projektierung ist diesen Vorgaben anzupassen.
In Deutschland müssen folgende Vorschriften beachtet werden:
• DIN VDE 0833 Teil 1 und 2 "Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Ein-
bruch und Überfall"
• Zusatzbestimmungen für die Errichtung von Brandmeldeanlagen, die
von Branddirektionen der Feuerwehren, von den Bauaufsichtsbehör-
den oder von der Baurechtsbehörde herausgegeben werden und nur
örtliche Gültigkeit besitzen.
Bei VdS-Anlagen sind nachfolgende Richtlinien zusätzlich zu beachten:
• "Richtlinie für automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Ein-
bau", VdS Schadenverhütung GmbH, Köln (VdS 2095)
• die Richtlinie "Einrichtungsschutz für elektrische und elektronische
Systeme" VdS Schadenverhütung GmbH, Köln (VdS 2304)
Bei CEA-Forderung sind nachfolgende Richtlinien zusätzlich zu beach-
ten:
Die CEA-Richtlinie fordert die Erkennung einer Luftstromstörung,
wenn eine 50%ige Änderung des Hauptluftstromes entsteht. Zusätz-
lich ist die Größe der Ansaugöffnungen auf mindestens ø 2,0 mm
festgelegt.
Bei der Projektierung sind nachfolgende Richtlinien zusätzlich zu be-
achten:
Es gelten die Projektierungsgrenzen gemäß Kapitel 4.5.
Die maximale Überwachungsfläche einer Ansaugöffnung entspricht
120 m².
®
. Hierbei sind die entsprechenden
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Projektierung - 4
ST-FIR / PRM1 / A4.de

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