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Grunbeck GENO-Baktox MRX 10 Betriebsanleitung Seite 88

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Seite: 6/8
Druckdatum: 29.02.2016
Handelsname: GENO®-Baktox blau
· Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
· Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
7758-19-2 Natriumchlorit
EC50/48h 0,026 mg/l (Daphnia magna (Wasserfloh))
LC50/96 h 105-500 mg/l (Fisch)
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Muß unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden.
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer
Wiederverwertung zugeführt werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
· Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
*
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· Klasse
42.0.3
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Versionsnummer 13
entfällt
entfällt
entfällt
überarbeitet am: 29.02.2016
(Fortsetzung von Seite 5)
(Fortsetzung auf Seite 7)
DE

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