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Registrierung, Bewertung, Zulassung Und Beschränkung Von Chemikalien (Reach-Verordnung); Farben Und Lacke - MTU 18V2000Gx6 Serie Betriebsanleitung

Dieselmotor
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Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien
(REACH-Verordnung)
Besonders besorgniserregende Stoffe in unseren Produkten sind in einer Liste aufgeführt:
www.mtu-online.com/mtu/technische-info → SVHC gem. REACH in MTU-Produkten
Druckluft
• Unzulässige Verwendungen von Druckluft, z. B. Herausdrücken brennbarer Flüssigkeiten (Gefahrenklasse
AI, AII und B) aus Behältern führt zu Explosionsgefahr.
• Beim Abblasen von Werkstücken oder beim Wegblasen von Spänen Schutzbrille tragen.
• Einblasen von Druckluft in dünnwandige Behälter (z. B. aus Blech, Kunststoff, Glas) zum Trocknen oder zur
Dichtheitsprüfung führt zu Berstgefahr.
• Höhe des Drucks im Druckluftnetz oder Druckbehälter beachten.
• Die anzuschließenden Baugruppen oder Produkte müssen für diesen Druck gebaut sein. Wenn der zulässi-
ge Druck kleiner ist, müssen auf den zulässigen Druck eingestellte Druckminder- und Sicherheitsventile
dazwischen geschaltet sein.
• Schlauchkupplungen und -verbindungen müssen sicher befestigt sein.
• Das Mundstück der Luftdüse mit einer Schutzscheibe (z. B. aus Gummi) versehen.
• Restdruck abbauen, bevor ein Druckluftgerät von der Zuleitung abgebaut werden soll. Druckluftleitungen
zur Druckentlastung zuerst absperren und Restdruck ablassen.
• Dichtheitsprüfung vorschriftsgemäß durchführen.

Farben und Lacke

• Bei allen Stoffen das jeweils zugehörige Sicherheitsdatenblatt beachten.
• Bei Lackierarbeiten außerhalb der mit Absaugung versehenen Spritzstände für eine gute Belüftung sorgen.
Darauf achten, dass keine Beeinträchtigungen an benachbarten Arbeitsplätzen auftreten.
• Keine offenen Flammen in der Umgebung.
• Rauchverbot.
• Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes beachten.
• Schutzmasken gegen Farb- und Lösemitteldämpfe tragen.
Flüssiger Stickstoff
• Bei allen Stoffen das jeweils zugehörige Sicherheitsdatenblatt beachten.
• Arbeiten mit flüssigem Stickstoff dürfen nur von eingewiesenem Personal durchgeführt werden.
• Flüssigen Stickstoff nur in kleinen Mengen und vorschriftsmäßigen Gefäßen (ohne festen Verschluss) auf-
bewahren.
• Nicht mit Körperteilen (Augen, Hände) in Berührung bringen.
• Schutzkleidung, Handschuhe, geschlossene Schuhe und Schutzbrille tragen.
• Für gute Raumbelüftung sorgen.
• Jeden Schlag oder Stoß der Gefäße, Armaturen oder Werkstücke vermeiden.
Säuren/Laugen/Reduktionsmittel (z. B. AdBlue
• Bei allen Stoffen das jeweils zugehörige Sicherheitsdatenblatt beachten.
• Bei Arbeiten mit Säuren/Laugen Schutzbrille oder Gesichtsschutzschild, Handschuhe und Schutzkleidung
tragen.
• Dämpfe nicht einatmen.
• Nach Verschlucken von Reduktionsmittel Mund ausspülen und viel Wasser trinken.
• Wenn Kleidung benetzt wird die benetzte Kleidung sofort entfernen.
• Nach Hautkontakt die benetzten Körperstellen mit viel Wasser spülen.
• Bei Augenkontakt sofort mit Augenspülflasche oder sauberem Leitungswasser auswaschen. Schnellst-
möglich Arzt hinzuziehen.
Verunreinigung von Reduktionsmittel mit anderen Betriebs- und Hilfsstoffen: Reduktionsmittel in getrenn-
ten Behältern aufbewahren und eigene Auffangschalen verwenden. Selbst kleinste Verunreinigungen kön-
nen zu Störungen der Abgasnachbehandlung führen.
16 | Sicherheit | MS15037/00D 2017-11
®
, DEF)

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