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Lagerung der Batterie
HINWEIS
Die Batterie darf nicht länger als 3 Monate ohne Ladung gelagert werden, da sie
sonst nicht mehr dauerhaft funktionsfähig ist.
Werden Batterien für längere Zeit außer Betrieb genommen, so sind diese
vollgeladen
Einsatzbereitschaft
Ladebehandlungen gewählt werden:
– monatliche Ausgleichsladung für PzS- und PzB-Batterien bzw. vierteljährliche
Vollladung für PzV-Batterien.
– Erhaltungsladungen bei einer Ladespannung von 2,23 V x Zellenzahl für PzS-,
PzM- und PzB-Batterien bzw. 2,25 V x Zellenzahl für PzV-Batterien.
Werden Batterien für längere Zeit ( > 3 Monate) außer Betrieb genommen, so sind
diese möglichst mit einem Ladezustand von 50% in einem trockenen, kühlen und
frostfreien Raum zu lagern.
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Störungshilfe
Werden Störungen an der Batterie oder dem Ladegerät festgestellt, Kundendienst
des Herstellers anfordern.
Z
Die erforderlichen Tätigkeiten sind durch den Kundendienst des Herstellers oder
einen vom Hersteller autorisierten Kundendienst durchzuführen.
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Entsorgung
Batterien mit dem Recycling-Zeichen und der durchgestrichenen
Mülltonne
zugegeben werden.
Die Art der Rücknahme und der Verwertung ist gemäß § 8 BattG mit dem Hersteller
zu vereinbaren.
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in
einem
trockenen,
der
Batterie
gekennzeichneten
frostfreien
Raum
sicherzustellen,
dürfen
nicht
dem
zu
lagern.
Um
können
folgende
Hausmüll
die