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3.2. Programm Desinfektion von Trinkwasserinstallationen
VORSICHT
Während der Desinfektion von Trinkwasserinstallationen darf kein Trink-
wasser für Verbraucher entnommen werden!
Die Europäische Norm EN 806-4: 2010 schreibt zur „Auswahl von Desinfek-
tionsmitteln" vor:
„Trinkwasser-Installationen dürfen nach dem Spülen desinfiziert werden, wenn
eine verantwortliche Person oder Behörde dieses festlegt."
„Alle Chemikalien, die zur Desinfektion von Trinkwasser-Installationen eingesetzt
werden, müssen den Anforderungen an Chemikalien für die Wasseraufbereitung
entsprechen, die in Europäischen Normen oder, wenn Europäische Normen
nicht anwendbar sind, in nationalen Normen festgelegt sind."
„Der Einsatz und die Anwendung von Desinfektionsmitteln müssen in Überein-
stimmung mit den entsprechenden EG-Richtlinien und allen örtlichen oder
nationalen Vorschriften erfolgen."
„Transport, Lagerung, Handhabung und Anwendung aller dieser Desinfekti-
onsmittel können gefährlich sein, daher müssen Gesundheits- und Sicherheits-
anforderungen genau eingehalten werden."
„Das System ist mit der Desinfektionslösung mit der Ausgangskonzentration
und für die Kontaktzeit zu befüllen, die vom Hersteller des Desinfektionsmittels
festgelegt wurde. Wenn am Ende der Kontaktzeit die Restkonzentration des
Desinfektionsmittels unterhalb der Empfehlung des Herstellers liegt, muss das
gesamte Desinfektionsverfahren erforderlichenfalls wiederholt werden, bis die
Restkonzentration nach der entsprechenden Kontaktzeit erreicht ist. Nach einer
erfolgreichen Desinfektion muss das System unverzüglich entleert und mit
Trinkwasser gründlich gespült werden. Das Spülen muss entsprechend den
Anweisungen/Empfehlungen des Herstellers des Desinfektionsmittels oder so
lange fortgesetzt werden, bis das Desinfektionsmittel nicht mehr nachweisbar
ist oder unter dem Niveau liegt, das entsprechend den nationalen Vorschriften
zulässig ist. Personen, die die Desinfektion vornehmen, müssen entsprechend
qualifiziert sein."
„Nach dem Spülen muss eine Probe (müssen Proben) genommen und einer
bakteriologischen Untersuchung unterzogen werden. Wenn die bakteriologische
Untersuchung der Probe/Proben ergibt, dass keine ausreichende Desinfektion
erreicht wurde, muss die Anlage gespült und erneut desinfiziert werden, danach
sind weitere Proben zu nehmen."
„Eine vollständige Aufzeichnung der Einzelheiten des gesamten Verfahrens
und der Untersuchungsergebnisse muss erstellt und dem Eigentümer des
Gebäudes übergeben werden."
Technische Regel – Arbeitsblatt DVGW W 557 (A) Oktober 2012 des DVGW
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.
Für Deutschland ist zu beachten: „Alle Chemikalien einschließlich der Additive,
die zur Desinfektion von Trinkwasser-Installationen eingesetzt werden, müssen
den Anforderungen an Chemikalien für die Wasseraufbereitung entsprechen,
die in europäischen oder deutschen Normen festgelegt sind (DIN EN 806-4)."
„Jede Anlagendesinfektion belastet die Werkstoffe und Bauteile der Trinkwas-
ser-Installation, so dass es zu einer Schädigung der Trinkwasser-Installation
kommen kann."
„Wird die chemische Desinfektion abschnittsweise durchgeführt, sind die zu
behandelnden Leitungsabschnitte von der übrigen Trinkwasser-Installation
abzusperren. Durch das nacheinander Öffnen der Entnahmestellen des zu
desinfizierenden Anlagenbereiches wird sichergestellt, dass das Desinfekti-
onsmittel in den gesamten Bereich gelangt." „Am Ende der Einwirkzeit ist an
allen Entnahmestellen eine von der Ausgangsdesinfektionsmittelkonzentration
und Einwirkzeit abhängige, zur Sicherung der Desinfektion erforderliche
Mindestkonzentration sicherzustellen. Diese ist mindestens an jeder von der
Dosierstelle am weitesten entfernt liegenden Entnahmestelle der einzelnen
Stränge zu kontrollieren."
„Nach Beendigung der Desinfektion von Trinkwasser-Installationen muss die
verwendete Desinfektionslösung so beseitigt werden, dass dadurch keine
Schäden in der Umwelt entstehen. Die oxidierende Wirkung des Desinfekti-
onsmittels kann durch die Zugabe von Reduktionsmitteln unwirksam gemacht
werden. Zudem ist der pH-Wert zu beachten und ggf. zu korrigieren."
Als Anwendungskonzentration für die Dosierlösung wird für Wasserstoffperoxid
H
O
150 mg H
O
/l eine Einwirkzeit von 24 h empfohlen.
2
2
2
2
Merkblatt „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-
installationen" (August 2014) des Zentralverband Sanitär Heizung Klima
(ZVSHK), Deutschland
Für Deutschland ist zu beachten: „Nach Beendigung der Desinfektion ist das
gesamte System an allen Entnahmestellen so lange zu spülen, bis die an der
Übertragungsstelle (meist der Wasserzähler) gemessene Konzentration des
Desinfektionsmittels an allen Entnahmestellen wieder erreicht bzw. unterschritten
wird"
Bei der Entsorgung ist zu beachten: „Wenn das zur Desinfektion einer Instal-
lation verwendete Wasser in eine Entwässerungsleitung oder einen Abwasser-
kanal abgelassen werden soll, muss die zuständige Stelle informiert werden,
und das Wasser darf erst eingeleitet werden, wenn die zuständige Stelle ihre
Zustimmung erteilt hat." „Wegen der raschen Zersetzung ist die Entsorgung
von Wasserstoffperoxid bei der Einleitung in die Kanalisation unproblematisch."
Für Spülabschnitte wird in der europäischen Norm EN 806-4:2010 und im
Merkblatt „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstalla-
tionen" (August 2014) des Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK),
Deutschland, eine maximale Leitungslänge von 100 m vorgegeben. Bei dieser
Länge wird bei einer Rohrleitung ½" aus verzinktem Stahlrohr ein Volumen von
ca. 20 l und bei einer Rohrleitung 1 ¼" ein Volumen von ca. 100 l Desinfekti-
onslösung benötigt (siehe Fig. 6: Volumen in l/m verschiedener Rohre).
Je nach Volumen der einzelnen Rohrabschnitte können mit einer Flasche
Dosierlösung REMS Peroxi Color (siehe Zubehör 1.2. Artikelnummern) auch
mehrere Rohrabschnitte desinfiziert werden. Es wird jedoch empfohlen, eine
angebrochene Flasche nicht länger als einen Tag zu verwenden, da die Dosier-
lösung an Konzentration verliert. Wasserstoffperoxid zersetzt sich im Laufe der
Zeit und verliert seine Wirkungskraft abhängig von der Lagerumgebung. Deshalb
sollte vor jeder Desinfektion die Konzentration der Dosierlösung auf Wir-kungs-
kraft geprüft werden. Dazu 100 ml Wasser in ein sauberes, verschließbares
Gefäß füllen und mit der jedem Karton REMS Peroxi Color beigefügten Pipette
1 ml Dosierlösung aus der Flasche entnehmen und dem Gefäß hinzugeben
(Verdünnung 1:100). Gefäß verschließen und gut schütteln. Mit dem Teststäb-
chen (Art.-Nr. 091072) wird die Konzentration des Gefäßinhalts nach Anweisung
auf dem Behälter der Teststäbchen gemessen. Diese sollte ≥ 150 mg/l H
betragen.
Flasche (21) öffnen und mitgelieferten Farbstoff (20-ml-Flasche) unmittelbar
vor dem Desinfektionsvorgang in die Flasche (21) gießen. Flasche verschließen,
dann schütteln, so dass sich der Farbstoff gleichmäßig mit dem Wasserstoff-
peroxid mischt.
VORSICHT
Der Farbstoff ist gesundheitlich unbedenklich, jedoch sehr intensiv und lässt
sich von der Haut und von Kleidungsstücken nur schwer entfernen. Deshalb
Farbstoff vorsichtig in die Flasche gießen.
Flasche an der Desinfektionseinheit REMS V-Jet TW wie in Fig. 7 (21) darge-
stellt montieren. Die in REMS V-Jet TW bzw. REMS V-Jet H eingebauten Düsen
zur automatischen Dosierung von Dosierlösung, Reiniger und Korrosionsschutz
sind unterschiedlich dimensioniert und den Eigenschaften der zu fördernden
Wirkstoffe angepasst. Deshalb unbedingt darauf achten, dass zur Desinfektion
von Trinkwasserleitungen REMS V-Jet TW angeschlossen wird. Programm
3.1.1. Spülen mit Wasser (ohne Luftzufuhr) wählen. Während des Füllvorganges
müssen alle Entnahmestellen an der Trinkwasserinstallation, beginnend mit
der am weitesten entfernten, nacheinander solange geöffnet werden, bis die
eingefärbte Desinfektionslösung an der jeweiligen Entnahmestelle austritt. Bei
dunkler Umgebung der Entnahmestelle ist es vorteilhaft, einen weißen Hinter-
grund (z. B. ein Blatt Papier) hinter den Ausfluss zu halten, um die Einfärbung
der Desinfektionslösung besser erkennen zu können.
Am Ende des Desinfektionsvorganges oder zum Flaschenwechsel muss der
Zufluss zur Desinfektionseinheit vor REMS Multi-Push und der Abfluss zur
Trinkwasserinstallation abgestellt werden. Danach ist die Flasche (21) langsam
zu demontieren, damit der Überdruck entweichen kann.
Nach der Einwirkungszeit von 24 Stunden (Empfehlung des Zentralverband
Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Deutschland und Empfehlung des Deutschen
Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW)) muss die Desinfektionslösung
mit REMS Multi-Push aus der Trinkwasserinstallation gespült werden. Dazu
müssen wiederum alle Entnahmestellen, beginnend mit der am nächsten
liegenden, nacheinander solange geöffnet werden, bis die eingefärbte Desin-
fektionslösung nicht mehr feststellbar ist.
Zusätzlich können bei Bedarf Peroxid-Teststäbchen zur Kontrolle der Konzen-
tration verwendet werden (Zubehör, siehe 1.2. Artikelnummern).
HINWEIS
Zur Desinfektion/Reinigung/Konservierung verwendete Schläuche sollten nicht
mehr zur Druckprüfung mit Wasser und zum Spülen von Trinkwasserleitungen
verwendet werden.
3.3. Programme Prüfen von Trinkwasserinstallationen mit Druckluft
WARNUNG
Für Deutschland wird im Merkblatt „Dichtheitsprüfungen von Trinkwasser-Ins-
tallationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser" (Januar 2011) des Zentralver-
band Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Deutschland, unter „3.1 Allgemeines"
zu den nationalen Bestimmungen festgelegt:
„Wegen der Kompressibilität von Gasen sind bei der Durchführung von Druck-
prüfungen mit Luft aus physikalischen und sicherheitstechnischen Gründen
die Unfallverhütungsvorschriften „Arbeiten an Gasanlagen" und das Regelwerk
„Technische Regeln für Gasinstallationen DVGW-TRGI" zu beachten. Deshalb
wurden in Abstimmung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie in
Anlehnung an dieses Regelwerk die Prüfdrücke auf maximal 0,3 MPa/3 bar/
43,5 psi, wie bei Belastungs- und Dichtheitsprüfungen für Gasleitungen, fest-
gelegt. Damit werden die nationalen Bestimmungen erfüllt."
Es sind die für den Einsatzort jeweils geltenden nationalen Sicherheits-
bestimmungen, Regeln und Vorschriften zu beachten und zu befolgen.
Vor der Durchführung einer Prüfung mit Druckluft muss unbedingt beurteilt
werden, ob die zu prüfende Installation dem voreingestellten / gewählten
Prüfdruck „p refer" standhalten wird.
Im Abschnitt 6 der EN 806-4:2010 wird u. a. festgelegt: „Installationen innerhalb
von Gebäuden müssen einer Druckprüfung unterzogen werden. Dies kann
entweder mit Wasser erfolgen oder, sofern nationale Bestimmungen dies
zulassen, dürfen ölfreie saubere Luft mit geringem Druck oder Inertgase
verwendet werden. Die mögliche Gefahr durch hohen Gas- oder Luftdruck im
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