Planungshinweise Wasseraufbereitung
Der Zusatz chemischer Mittel, sowie eine Enthärtung
über einstufige Ionenaustauscher ist nicht zulässig.
Zulässige Methoden:
- Enthärtung über Mischbettpatronen. Dies sind
mehrstufige Ionenaustauscher. Wir empfehlen bei der
Erstbefüllung und später bei Bedarf z.B. die Patronen
GD/GDE der Firma Grünbeck auszuleihen.
- Enthärtung über Umkehrosmose
- Nachfüllen von destilliertem Wasser
Aufbereitung des Heizungswassers in Anlehnung an
VDI 2035:
Wir empfehlen einen pH-Wert des Heizungswassers
auch bei Mischinstallationen aus verschiedenen
Werkstoffen zwischen 6,5 und 9,5.
Es ist eine Wasseranalyse vom Wasserwerk anzu-
fordern. Damit muss geprüft werden, ob die
Gesamthärte ausreichend niedrig ist. Bei einem
spezifischen Anlagenvolumen V
20 l/kW muß der nächstkleinere Grenzwert aus
folgender Tabelle angesetzt werden.
Bei Mehrkesselanlagen ist die Leistung des kleinsten
Kessels anzusetzen.
Anlagen-
Zulässige
Stufe
leistung
Gesamthärte Gesamthärte
in kW
C
in °dH
max
1
bis 50
2 - 17
2
50-200
2 - 11
3
201-600
2 - 8
4
> 600
2 - 3
Tabelle: Maximal zulässige Gesamthärte, dies ent-
spricht der Summe an Erdalkalien
Achtung: Eine Gesamthärte von 2°dH darf nicht
unterschritten werden
Beispiel:
Anlage mit einem 170 kW Kessel;
Anlagenvolumen V
Anlage
V
= 4000 l / 170 kW = 23,5 l/kW
A, spezifisch
Dies ist größer als 20 l/kW, dadurch muss die
Stufe 3 gewählt werden. Das Füll-, und
Ergänzungswasser muss im Bereich von
2 bis 8 °dH liegen.
30
größer als
A, spezifisch
Zulässige
Zulässige
Gesamthärte
C
in g/m
3
C
in mmol/l
max
max
40 - 300
0,4 - 3
40 - 200
0,4 - 2
40 - 150
0,4 - 1,5
40 - 50
0,4 - 0,5
= 4000 l
Wenn die Gesamthärte zu hoch ist, muss ein Teil des
Füll-, und Ergänzungswassers enthärtet werden.
Es müssen A % enthärtetes Wasser eingefüllt werden:
A = 100% – [(C
– 0,1 °dH) / (C
max
C
Maximal zulässige Gesamthärte in °dH
max
C
Gesamthärte des unbeh. Trinkwassers in °dH
Trinkwasser
Wir empfehlen bei der Erstbefüllung das zu erwartende
Ergänzungswasser mit einzurechnen. Dann kann später
mit unbehandeltem Trinkwasser nachgefüllt werden.
V
= A x (V
Aufbereitung
Bei großen Anlagen in Stufe 4 darf das Ergänzungs-
wasser bei der Erstbefüllung nicht mit berechnet
werden.
V
= A x (V
Aufbereitung
Beispiel:
Anlagenleistung = 170 kW;
Anlagenvolumen V
Anlage
Volumen des Ergänzungswassers
V
= 1000 l
Ergänzung
Gesamthärte des Trinkwassers C
Maximal zulässige Gesamthärte C
A =100% - [(8 - 0,1) / (18,5 – 0,1)] x 100% =
100% - 42,9% = 57,1%
Es müssen 57,1 % des Füll-, und Ergänzungs-
wassers enthärtet werden.
V
= 57,1% x (4000 l + 1000 l) = 2850 l
Aufbereitung
Beim Befüllen der Anlage müssen 2850 l
enthärtetes Wasser eingefüllt werden.
Anschließend kann bis V
nachgefüllt werden.
Beim Nachfüllen muss regelmäßig geprüft werden,
dass die zulässige Gesamthärte nicht überschritten
wird.
– 0,1 °dH)] x 100%
Trinkwas.
+ V
)
Anlage
Ergänzung
)
Anlage
= 4000 l;
= 18,5 °dH;
Trinkw.
= 8°dH
max
mit Trinkwasser
max
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