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Planungshinweise Wasseraufbereitung - Wolf MGK-130 Montage- Und Bedienungsanleitung

Gas-brennwertkessel
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Inhaltsverzeichnis

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Vor der Inbetriebnahme ist das System gründlich zu
reinigen / spülen und ein Schlammfilter (5 μm) z.B.
Wolf Zubehör im Rücklauf und in unmittelbarer Nähe
zum Heizgerät zu installieren.
Das Füll- und Ergänzungswasser darf nur mittels eines
Entsalzungsvorganges aufbereitet werden. In welchem
Maße die Wasseraufbereitung notwendig ist, kann der
„Tabelle Maximal zulässige Gesamthärte" entnommen
werden.
Das Systemwasser darf ein Gesamthärtegrad von
2°dH, dies entspricht einem Leitwert von ≈ 60 μS/cm,
nicht unterschreiten. Der max. zulässige Gesamthär-
tegrad und die entsprechende max. Leitfähigkeit sind
anlagenspezifisch und müssen berechnet werden
(siehe auch „Tabelle Maximal zulässige Gesamthär-
te") Hierzu muss das entsalzte Wasser (LF <= 30 μS/
cm) mit nicht aufbereitetem Trinkwasser verschnitten
werden.
Der Zusatz chemischer Mittel, sowie eine Entkalkung
über einstufige Ionenaustauscher sind nicht zulässig,
da sonst Anlagenschäden mit Wasseraustritt auftreten
können.
Wir empfehlen ein regelmäßiges Entleeren des
Schlammfilters und das Führen eines Anlagenbuches.
Zulässige Methoden:
- Entsalzung über Mischbettpatronen. Dies sind mehr-
stufige Ionenaustauscher. Wir empfehlen bei der
Erstbefüllung und später bei Bedarf z.B. Patronen
der Fa Grünbeck oder der Fa. Judo zu verwenden.
- Entsalzung über Umkehrosmose
- Nachfüllen von destilliertem Wasser
Grenzwerte in Abhängigkeit des spez. Anlagenvolumens V
Umrechnung Gesamthärte: 1 mol/m³ = 5,6 °dH
Gesamthärte /
Summe Erdalkalien
[kW]
[°dH]
1*
< 50
2 - 16,8*
2
50-200
2 - 11,2
3
200-600
2 - 8,4
4
>600
2 - 3
*) für Umlaufwasserheizer (<0,3l/kW) und Systeme mit elektrischen Heizelementen
Stufenweise Verschärfung der Anforderung durch das Spez. Anlagenvolumen (V
Einzelleistung) und der Gesamtheizheizleistung
Die gesamte Füllwassermenge über die Laufzeit des Gerätes darf das Dreifache des Nennvolumens der Hei-
zungsanlage nicht überschreitet.
Achtung: Eine Gesamthärte von 2°dH darf nicht unterschritten werden
3061331_201305

Planungshinweise Wasseraufbereitung

V
≤ 10 l/kW
A
Leitfähig-
keit
Summe Erdalkalien
[mol/m³] LF [μS/cm]
0,36 - 3,0*
60 - 500
2 - 11,2
0,36 - 2,0
60 - 300
0,36 - 1,5
60 - 200
0,36 - 0,54
60 -100
Aufbereitung des Heizungswassers in Anlehnung
an VDI 2035:
Wir empfehlen einen pH-Wert des Heizungswasser
auch bei Mischinstallationen aus verschiedenen Werk-
stoffen zwischen 8,2 und 8,5.
Es ist eine Wasseranalyse vom Wasserwerk anzufor-
dern. Damit muss geprüft werden, ob die Gesamthärte
ausreichend niedrig ist.
Bei einem spez. Anlagenvolumen V
kW muss der nächst kleinere Grenzwert,
bei V
A,spezifisch
Grenzwert und bei V
te Grenzwert aus nachfolgender Tabelle angesetzt
werden.
Bei einem spez. Anlagenvolumen >50l/kW muss der
Gesamthärtegrad mittels Entsalzungsverfahren auf
2-3°dH eingestellt werden. Dies entspricht einer Leit-
fähigkeit von 60 – 100 μS/cm.
Ist das Heizgerät ohne eine hydraulische Weiche in
das System eingebunden, muss die Gesamthärte auf
2 – 3 °dH (LF = 60 – 100 μS/cm) eingestellt werden.
(V
= Anlagenvolumen / kleinste Einzelleistung)
A
A
V
> 10 l/kW und < 40 l/kW
A
Gesamthärte /
Leitfähig-
keit
[°dH]
[mol/m³] LF [μS/cm]
0,36 - 2,0
60 - 300
2 - 8,4
0,36 - 1,5
60 - 200
2 - 3
0,36 - 0,54
60 -100
2 - 3
0,36 - 0,54
60 -100
A,spezifisch
>= 20l/kW der übernächst kleinere
>= 40l/kW der kleins-
A,spezifisch
V
≥ 40 l/kW
A
Gesamthärte /
Summe Erdalkalien
[°dH]
[mol/m³] LF [μS/cm]
2 - 3
0,36 - 0,54
2 - 3
0,36 - 0,54
2 - 3
0,36 - 0,54
2 - 3
0,36 - 0,54
= Anlagenvolumen / kleinste
A
>= 10l/
Leitfähig-
keit
60 -100
60 -100
60 -100
60 -100
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