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Hinweise zur Installation und Betrieb
5.1
Normen, Vorschriften und Richtlinien
Bei der Installation und dem Betrieb müssen die Regeln der Technik,
landesspezifischen Vorschriften und Normen beachtet werden. Dazu
gehören:
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen.
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Zu- und Ablufteinrichtun-
gen sowie des Schornsteinanschlusses.
• Die örtlichen Bestimmungen über Schornsteine. Mindestens nach
EN 13084.
• Die Bestimmungen für den elektrischen Anschluss an die Strom-
versorgung (z. B. VDE- und EN Normen).
• Die technischen Regeln des Gasversorgungsunternehmens über den
Anschluss des Gasbrenners an das örtliche Gasnetz.
• Die Vorschriften und Normen über die sicherheitstechnische Aus-
rüstung der Wasser-Heizungsanlage.
• Der Umfang der sicherheitstechnischen Ausstattung muss mindes-
tens der EN 12828:2012 entsprechen. Wenn länderspezifische Vor-
schriften darüber hinausgehende Forderungen haben, müssen diese
beachtet werden.
Für die Schweiz gilt zusätzlich:
• Die Einhaltung der maximal zulässigen Grenzwerte der LRV bezüglich
CO und NOx sind durch Messungen am Aufstellort zu überprüfen. Die
Kessel wurden nach der Wegleitung für Feuerpolizeivorschriften der
VKF geprüft.
• Bei der Installation sind folgende Richtlinien zu beachten:
– Bau und Betrieb von Gasfeuerungen G3 d/f
– Gasleitsätze G1 des SVGW
– EKAS-Form. 1942: Flüssiggasrichtlinie, Teil 2
– Kantonale Feuerpolizeivorschriften (z. B. VKF)
Für Österreich gilt zusätzlich:
• Bei der Installation sind die örtlichen Bauvorschriften sowie die
ÖVGW-Richtlinie G1 oder G2 (ÖVGW-TR Gas oder Flüssiggas) einzu-
halten.
• Die Anforderungen gemäß der Ländervereinbarung Art. 15a B-VG
hinsichtlich Emissionen und Wirkungsgrad werden erfüllt (z. B. VKF).
5.2
Genehmigungs- und Informationspflicht
In einigen Ländern, Bereichen oder Regionen können bestimmte Mittei-
lungen, Genehmigungen und/oder Berechtigungen erforderlich sein.
Prüfen Sie vor der Installation die Zulassungsanforderungen, z. B.:
▶ Sicherstellen, dass die Installation eines Gas-Heizkessels bei dem
zuständigen Gasversorgungsunternehmen angezeigt und genehmigt
ist.
▶ Sicherstellen, dass die regional bedingten Genehmigungen für die
Abgasanlage und den Kondensatanschluss an das öffentliche
Abwassernetz vorliegen.
▶ Sicherstellen, dass vor der Installation die entsprechende zuständige
Behörde (z. B. den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister)
und die Abwasserbehörde informiert ist.
5.3
Hydraulische Einbindung in die Heizungsanlage
▶ Für unterschiedlich hohe Betriebstemperaturen die beiden Rücklauf-
stutzen RK1 (unten) und RK2 (oben) nutzen.
▶ Heizkreise mit niedrigen Rücklauftemperaturen an den Stutzen RK1
anschließen.
▶ Heizkreise mit hohen Rücklauftemperaturen an der Stutzen RK2
anschließen.
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Hinweise zur Installation und Betrieb
Wir empfehlen für eine optimale Energieausbeute einen Volumenstrom
von > 10 % des Gesamt-Nennvolumenstroms über den Stutzen RK1 zu-
zuführen. Die Rücklauftemperatur muss dabei unterhalb des Taupunkts
liegen.
Wenn keine unterschiedlichen Rücklauftemperaturen vorliegen, muss
der Rücklauf am Rücklaufstutzen RK1 angeschlossen werden.
▶ Volumenstrom im Kessel auf eine Temperaturspreizung von minimal
7 K begrenzen.
Auf eine Begrenzung der Temperaturspreizung kann verzichtet werden,
wenn die Anlage mit einem Schlammabscheider ausgerüstet ist.
▶ Korrekte Auslegung der Pumpe durchführen.
Hohe Volumenströme und überdimensionierte Pumpen können zur
Verschlammung oder Belägen auf den Wärmetauscherflächen führen.
▶ Vor Anschluss des Kessels, Schlamm und Schmutz aus der Heizungs-
anlage spülen.
▶ Sicherstellen, dass während des Betriebs kein Sauerstoff in das Heiz-
wasser gelangt.
▶ Kessel nur in geschlossenen Anlagen betreiben.
Wenn der Kessel abweichend davon in offenen Heizungsanlagen einge-
setzt wird, sind Zusatzmaßnahmen für den Korrosionsschutz und zur
Vermeidung von Schlammeintrag in den Kessel erforderlich. Außerdem
sind die sicherheitstechnischen Einrichtungen (Ausrüstung und die Ein-
stellungen) anzupassen.
▶ Vertrieb oder den Kundendienst vom Hersteller ansprechen.
Hinweise bei Kaskadensystemen:
▶ Auslegung der Kesselkreispumpen (Volumenstrom) entsprechend
der eingestellten Kesselleistung durchführen.
▶ Bei Parallelschaltung der Kessel, gleiche Temperaturspreizung für
alle Kessel einhalten.
5.4
Hinweise zur Wassermangelsicherung (WMS)
(Zubehör)
Für Kessel ≤ 300 kW muss eine Wassermangelsicherung eingebaut
werden.
Für Kessel ≤ 300 kW kann entsprechend der EN 12828:2012 statt ei-
ner Wassermangelsicherung auch ein Minimaldruckwächter eingebaut
werden.
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