4
Anforderungen
Brennerauswahl und Brennereinstellung
Die Dimensionierung und Einstellung des Brenners hat wesentlichen
Einfluss auf die Lebensdauer der Heizungsanlage. Jedes Lastspiel (Bren-
ner ein/aus) verursacht thermische Spannungen (Belastungen auf den
Kesselkörper). Deshalb darf die Zahl der Brennerstarts 15.000 pro
Jahr nicht übersteigen.
Folgende Empfehlungen und Einstellungen dienen dazu, dass diese Zahl
nicht überschritten wird (siehe auch Kapitel 5.3, Seite 15 und Kapitel
7, Seite 26).
Wenn die Zahl dennoch überschritten wird:
▶ Mit dem Vertrieb oder dem Kundendienst des Herstellers in Verbin-
dung setzen.
Die Anzahl der Brennerstarts muss abgelesen werden können, z. B. an
der Bedieneinheit, am Fremdregelgerät, an der Gebäudeleittechnik oder
am Brennersteuergerät.
▶ Brennerleistung so niedrig wie möglich einstellen. Brenner maximal
auf die im Typschild angegebene Nennwärmebelastung QN (Hi)
einstellen. Kessel nicht überlasten!
▶ Schwankende Heizwerte vom Gas berücksichtigen; vom Gasversor-
ger den Maximalwert erfragen.
▶ Berechnung des Gasdurchsatzes am Brenner mit dem Maximalwert
des Heizwerts berechnen und entsprechend am Brenner einstellen.
▶ Nur Brenner verwenden, die den angegebenen Brennstoffen ent-
sprechen.
▶ Darauf achten, dass der eingesetzte Ölbrenner für schwefelarmes
Heizöl geeignet ist (sonst kann Korrosion durch Metal Dusting nicht
ausgeschlossen werden). Die Angaben des Brennerherstellers müs-
sen beachtet werden.
▶ Brenner nur von einem Fachbetrieb einstellen lassen.
Zur Einstellung des Brennstoffdurchsatzes muss ein Brennstoffzähler
(Gas- und/oder Ölmengenzähler) installiert werden, der ein Ablesen
auch im unteren Lastbereich des Brenners erlaubt. Der Brennstoffzähler
sollte nahe am Kessel installiert sein und nur die Brennstoffmenge des
jeweiligen Kessels messen.
4.3
Anforderung an das Regelgerät
▶ Für Anforderungen und Einstellen Kapitel 7.1, Seite 26 beachten.
4.4
Anforderung an die sicherheitstechnische
Mindestausrüstung
▶ Für Anforderungen Kapitel 2.11, Seite 10 und Kapitel 13, Seite 40
beachten.
Diese Anforderungen gelten auch in Ländern in denen die
EN 12828:2012 nicht gilt!
14
4.5
Verbrennungsluftqualität
▶ Um Korrosion zu vermeiden, Verbrennungsluft frei von aggressiven
Stoffen halten (z. B. Halogen-Kohlenwasserstoff, die Chlor- oder
Fluorverbindungen enthalten).
▶ Keine chlorhaltigen Reinigungsmittel und Halogen-Kohlenwasser-
stoffe im Aufstellraum benutzen oder lagern (z. B. in Sprühdosen,
Lösungs- und Reinigungsmittel, Farben, Klebern) .
▶ Verbrennungsluft frei von Staub halten.
▶ Bei Baumaßnahmen mit Staubentwicklung im Aufstellraum Kessel
abschalten und abdecken. Ein durch Baumaßnahmen verschmutzter
Brenner muss vor der Inbetriebnahme gereinigt werden.
Für Kessel > 600 kW ist generell eine Wasseraufbereitung, unabhängig
der Wasserhärte und der Füll- und Ergänzungswassermenge, durchzu-
führen.
4.6
Wasserbeschaffenheit des Heizwassers
Die Wasserbeschaffenheit des Füll- und Ergänzungswassers ist ein
wesentlicher Faktor zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, der Funktions-
sicherheit, der Lebensdauer und der Betriebsbereitschaft einer Hei-
zungsanlage. Wenn Wasser mit hoher Calciumhärte eingefüllt wird,
lagert es sich auf den Wärmetauscherflächen ab und behindert den
Wärmeübergang auf das Heizwasser. Als Folge dessen erhöhen sich die
Wandtemperaturen der Edelstahl-Wärmetauscherflächen und die ther-
mischen Spannungen (Belastungen auf den Kesselkörper) steigen.
Deshalb muss die Wasserbeschaffenheit des Füll- oder Ergänzungs-
wassers die Bestimmungen des beiliegenden Betriebsbuchs erfüllen.
Die Wasserbeschaffenheit muss im Betriebsbuch dokumentiert werden.
Wenn das Betriebsbuch nicht geführt wird oder fehlt, erlischt die Garan-
tie.
Wenn das Betriebsbuch nicht Teil des Lieferumfangs ist, wenden Sie sich
an die Adresse auf der Rückseite dieser Anleitung.
4.7
Einsatz von Frostschutzmittel
Chemische Zusätze, die keine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Herstellers haben, dürfen nicht verwendet werden.
Frostschutzmittel basierend auf Glykol-Basis werden schon seit Jahr-
zehnten in Heizungsanlagen eingesetzt, wie z. B. das Mittel Antifrogen N
der Firma Clariant.
Gegen den Einsatz anderer Frostschutzmittel bestehen keine Bedenken,
wenn das Produkt gleichwertig mit Antifrogen N ist.
Die Hinweise des Herstellers des Frostschutzmittels müssen beachtet
werden. Die Herstellerangaben der Mischungsverhältnisse sind einzu-
halten.
Die spezifische Wärmekapazität des Frostschutzmittels Antifrogen N ist
geringer als die spezifische Wärmekapazität des Wassers. Um die gefor-
derte Wärmeleistung zu übertragen, muss der dafür erforderliche Volu-
menstrom entsprechend erhöht werden. Dies muss bei der Auslegung
der Anlagenkomponenten (z. B. Pumpen) und des Rohrsystems berück-
sichtigt werden.
Da das Wärmeträgermedium eine höhere Viskosität und Dichte als
Wasser besitzt, muss ein höherer Druckverlust beim Durchströmen von
Rohrleitungen und anderen Anlagenkomponenten berücksichtigt
werden.
Die Beständigkeit aller Bauteile der Anlage aus Kunststoff oder nicht
metallischen Werkstoffen muss gesondert geprüft werden.
Logano plus – 6720866889 (2017/03)