Betriebsanleitung
1.6.1
Verwendung, Entsorgung und Recycling
Lagern von Kühlmitteln in Deutschland
Beim Lagern von Kühlmitteln müssen die Vorschriften beachtet werden, die im Land des
Betreibers (in Deutschland unter anderem die BetrSichV-Betriebssicherheitsverordnung,
GefStoffV-Gefahrstoffverordnung über brennbare Flüssigkeiten und die AwSV-Verordnung
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) gelten!
Bearbeitungsrückstände, Kühl- und Schmiermittel dürfen nicht in die Kanalisation oder in
den normalen Hausmüll gelangen. Diese Stoffe müssen so entsorgt werden, wie es die
geltenden Umweltschutzbestimmungen fordern.
Informationen hierzu erhalten Sie in Deutschland unter anderem vom Bundesverband der
Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
Behrenstraße 29
10117 Berlin
Germany
Tel.: +49 30 5900335-0
Fax: +49 30 5900335-99
www.bde-berlin.de
info@bde-berlin.de
Bei der Verwendung von Ölen, Fetten, Kühlmitteln und anderen
chemischen Substanzen ist sicherzustellen, dass diese Substanzen
nicht die Anlagenlackierung angreifen.
Die Fa. BITO Lagertechnik Bittmann GmbH übernimmt keinerlei
Haftung für Schäden am Transportsystem, die durch die Verwen-
dung ungeeigneter Betriebsstoffe hervorgerufen wurden!
Beim Umgang mit Ölen, Fetten, Kühlmitteln und anderen chemi-
schen Substanzen sind die für das Produkt im Einsatzland gelten-
den Sicherheitsvorschriften zu beachten!
Betriebsanleitung
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