Betriebsanleitung
1.3.3
Richtlinien für die vom Betreiber zu erstellende Betriebsanwei-
sung
Folgende Richtlinien sind durch den Betreiber in einer am Arbeitsplatz auszuhängenden
Betriebsanweisung aufzunehmen:
Allgemeines
Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Im Brandfall sofort Werksfeuerwehr alarmieren (Telefon-Nr.: ... oder Feuermelder betäti-
gen), Verletzte retten, durch Drücken des NOT-HALT-Tasters sicheren Betriebszustand
herstellen und Hauptschalter ausschalten.
Am LEO Transporter sind NOT-HALT-Taster vorhanden. Machen Sie sich mit der Lage die-
ser Taster vertraut, damit Sie im Notfall das Transportsystem ohne Zeitverzug abschalten
können.
Nach Betätigung eines NOT-HALT-Tasters darf das LEO Transportsystem nur von einem
entsprechend geschulten und autorisierten Mitarbeiter wieder in Betrieb genommen wer-
den. Der Mitarbeiter muss sich vorher vergewissern, welche Situation vorliegt und welche
Bewegungen er auslösen darf.
Das Abnehmen bzw. Außerkraftsetzen von Schutzeinrichtungen ist während des Betriebs
der Anlage nicht erlaubt.
Wenn Schutzeinrichtungen ausgefallen oder gestört sind, muss unverzüglich der betriebli-
che Vorgesetzte informiert werden. Dieser entscheidet, ob die Anlage weiter betrieben
werden darf und gegebenenfalls unter welchen Vorsichtsmaßnahmen.
Umrüstung, Wartung und Instandhaltung
Umrüst-, Service- und Wartungsarbeiten dürfen nur von den hierzu autorisierten und be-
sonders geschulten Fachleuten ausgeführt werden. Störungen an Sicherheitseinrichtungen
müssen sofort dem betrieblichen Vorgesetzten gemeldet werden.
In wiederkehrenden internen Schulungen werden die Bediener darauf hingewiesen, dass
die Sicherheit des Bedienpersonals ganz wesentlich von ihrer gewissenhaften Arbeit ab-
hängt.
Bei allen Arbeiten an den elektrischen Anlagen oder allen größeren Arbeiten am LEO Trans-
portsystem ist der Hauptschalter auszuschalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern.
Bei Umrüst-, Service- und Wartungsarbeiten sind unter Umständen wichtige Sicherheits-
einrichtungen nicht in Funktion. Solche Arbeiten erfordern daher besondere Umsicht.
Das Abnehmen bzw. Außerkraftsetzen von Schutzeinrichtungen im Umrüst-, Reparatur-
oder Wartungsfall ist nur gestattet, wenn vorher der Hauptschalter ausgeschaltet und ge-
gen Wiedereinschalten gesichert wurde.
Vor der Durchführung von Umrüst-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an pneuma-
tischen und/oder hydraulischen Anlagenteilen müssen diese drucklos geschaltet werden.
Sie sind gegen Wiedereinschalten des Drucks zu sichern.
Die Anlage darf erst dann gestartet werden, wenn sich der Bediener vergewissert hat, dass
sich keine weiteren Personen im Gefahrenbereich des LEO Transportsystems aufhalten.
Betriebsanleitung
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