Anleitung_S5_Ausgabe_2014_06_25
1.
Wichtige allgemeine Hin-
weise
Lesen Sie bitte vor Installation und Inbetrieb-
nahme alle Anleitungen und Informationen.
Sie vermeiden so Fehlfunktionen und Be-
dienfehler. Der Betreiber ist verpflichtet, sich
vor Inbetriebnahme der Feuerstätte anhand
der Anleitungen über die Besonderheiten der
Feuerstätte und die geeigneten Brennstoffe
zu informieren.
Die jeweils örtlich gültigen Vorschriften und
Regeln (z.B. Landesbauordnung, Feue-
rungsverordnung FeuVo, Fachregeln Hei-
zungs- und Luftheizungsbau etc.) sind zu
beachten. Für Änderungen nach Druckle-
gung dieser Unterlagen und Druckfehler
können wir leider keine Haftung überneh-
men. Änderungen behalten wir uns vor.
Das Gerät kann von Kindern ab 8 Jahren
und darüber sowie von Personen mit verrin-
gerten physischen, sensorischen oder men-
talen Fähigkeiten oder Mangel an Erfahrung
und Wissen benutzt werden, wenn sie be-
aufsichtigt oder bezüglich des sicheren
Gebrauchs des Gerätes unterwiesen wur-
den und die daraus resultierenden Gefahren
verstehen. Kinder dürfen nicht mit dem Ge-
rät
spielen.
Reinigung
Wartung dürfen nicht von Kindern ohne Be-
aufsichtigung durchgeführt werden.
In Deutschland kann die Feuerstätte erst in
Betrieb genommen werden, wenn der be-
vollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die
Betriebserlaubnis erteilt hat. Informieren Sie
ihn rechtzeitig, wenn Sie die Errichtung oder
Änderung einer Feuerstätte planen. Ihr be-
vollmächtigter Bezirksschornsteinfeger steht
Ihnen schon im Vorfeld mit Rat und Tat je-
derzeit gerne zur Verfügung.
©
wodtke GmbH - Tübingen. Alle Rechte und Änderungen vorbehalten.
und
Benutzer-
Arbeiten,
wie
insbesondere
Montage, Erstinbetriebnahme und Service-
arbeiten sowie Reparaturen, dürfen nur
durch
einen
ausgebildeten
(Heizungs- oder Luftheizungsbau) durchge-
führt werden. Bei unsachgemäßen Eingrif-
fen erlöschen Gewährleistung und Garantie.
Der Fachbetrieb hat im Rahmen der Endab-
nahme den Betreiber der Anlage immer in
den Betrieb, die Reinigung und Wartung der
Anlage eingehend und qualifiziert einzuwei-
sen. Hierbei ist besonders auf die Verwen-
dung geeigneter Brennstoffe, die regelmä-
ßig notwendige Reinigung durch den Betrei-
ber, die notwendige Wartung und die Si-
cherheitshinweise einzugehen. Insbesonde-
re bei Nichtbeachtung der Anleitungen so-
wie der vorgeschriebenen Reinigung und
Wartung erlöschen Gewährleistung und Ga-
rantie.
Vor Inbetriebnahme unbedingt prüfen, dass
sämtliches Zubehör aus Brennraum und
Aschelade entnommen worden ist und der
Pelletbehälter frei von Rückständen (z.B.
Bauschutt, Schrauben...) ist.
Die Reinigung der Feuerstätte muss regel-
mäßig durch den Betreiber erfolgen.
Für die Wartung der Feuerstätte empfehlen
wir den Abschluss eines Wartungsvertrages
zwischen Fachhändler und Betreiber. Die
regelmäßige Wartung kann auch durch den
technisch versierten und vom Fachbetrieb
fundiert eingewiesenen Betreiber stattfin-
den.
Drucklegung 06/2014
Seite 4 / 68
Installation,
Fachbetrieb
Art.-Nr. 950 264