1.3
Sicherheit
Die PS50 besitzt einen Positionierfreigabeeingang (E12 siehe [2.4] und [3.1] Anschlüsse, Schnittstellen), der auf
HIGH-Pegel (+24V) gesetzt sein muß, damit eine Positionierung der Achse erfolgen kann. Dieser Eingang kann in
die NOT-AUS Kette einbezogen werden.
Dies ist jedoch keine NOT-AUS-Funktion im eigentlichen Sinne. Die NOT-AUS-Funktion für die Steuerung kann
nicht steuerungsintern realisiert werden. Sie muß durch den Anwender durch externe Maßnahmen erfolgen. Der
Anwender ist dafür verantwortlich, daß jede Gefahr bei Betrieb der Steuerung ausgeschlossen wird. Eine NOT-AUS-
Schaltung muß die Steuerung von der Versorgungsspannung trennen. In diesem Fall kann ggf. eine Haltebremse für
vom Netz getrennte Antriebe erforderlich sein.
Die Berufsgenossenschaften geben Hinweise auf Vorschriften, die der Anwender je nach Anwendung einhalten
muß.
In jedem Fall müssen
•
die VDE-Vorschriften,
•
die Vorschriften der Berufsgenossenschaften und
•
evtl. Werksvorschriften
eingehalten werden.
1.4
Gewährleistung
Der Hersteller gewährt für die PS50 eine 6-monatige Garantie ab Werk, wenn
•
Mängel oder Schäden entstehen, die der Hersteller zu vertreten hat,
•
diese Bedienungsanleitung beachtet wurde,
•
Anweisungen und Vorschriften, die für diese Steuerung gelten, beachtet wurden.
Eine Reparatur aller schadhaften Teile erfolgt in diesen Fällen bei frachtfreier Einsendung an den Hersteller kosten-
los.
Nicht unter Garantie fallen Schäden und Abnutzungserscheinungen, die zurückzuführen sind auf
•
falsche Anwendung,
•
Unfall,
•
unsachgemäße Montage,
•
Eingriffe in die Steuerung, soweit sie nicht mit uns abgestimmt wurden,
•
Ein- oder Umbau von Teilen, die nicht Bestandteil der Steuerung sind.
Zur Bearbeitung eines Garantieanspruchs sind
•
genaue Bezeichnung des Gerätes,
•
Seriennummer des Gerätes,
•
Auftragsnummer und
•
Schadenbeschreibung
erforderlich.
Entsteht außerhalb der Garantiezeit ein Schaden, der nicht auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen ist,
werden Reparaturarbeiten angemessenerweise in Rechnung gestellt. Bei Bedarf werden gegen gesonderte Ver-
rechnung Einweisung, Schulung und Inbetriebnahme durch unseren Kundendienst vorgenommen. Zu beachten sind
auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers und die betreffenden gesetzlichen Vorschriften.
1.5
Kundendienst
Unser Kundendienst steht Ihnen für Beratung gerne zur Verfügung
•
bei Auswahl der Antriebe
•
zum fach- und sachgerechten Einsatz
•
für Support von Komplettlösungen
Bei Anfragen, Bestellungen oder Reparaturen setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Telefonische Anwenderbera-
tung ("hotline") erfolgt durch unser Servicepersonal und unseren Vertriebsinnendienst.
Stand:29.10.1999
B e d i e n u n g s a n l e i t u n g P S 5 0
5