3.2
Prüfung und Wartung
3.2.1
Allgemeines
Bei der Prüfung des Alu-L-Kranbügels sind die entsprechenden Paragraphen der DGUV
Regel 100-500, Kapitel 2.8 „Betreiben von Arbeitsmitteln" und die
Unfallverhütungsvorschrift in „Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" in der
neuesten Fassung zu berücksichtigen. Hier gelten insbesondere Kapitel 2.8 Abschnitt
3.15.1 „Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme" und Abschnitt 3.15.2 „Regelmäßige
Prüfungen" sowie Abschnitt 3.15.3 „Außerordentliche Prüfungen", welche jeweils durch
einen Sachkundigen vorgenommen werden müssen.
Des Weiteren kommt die DIN 685 Teil 5 „Geprüfte Rundstahlketten; Benutzung zur
Anwendung" zur Geltung.
3.2.2
Geltungsbereich
Diese Prüfanleitung gilt für die regelmäßig wiederkehrende Überprüfung bzw. die
Überprüfung nach besonderen Vorkommnissen an folgenden von der NOE-Schaltechnik
hergestellten und vertriebenen bzw. von der NOE-Schaltechnik vermieteten
Lastaufnahmemittel:
Bezeichnung
Teil-Nr.
Tragfähigkeit
Eigengewicht
3.2.3
Zweck
Durch die regelmäßig wiederkehrende Überprüfung des Lastaufnahmemittels wird
sichergestellt, dass die Betriebs- und Funktionssicherheit gewährleistet ist und eine
mögliche Unfallgefahr ausgeschaltet ist.
Die Prüfungen müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden
(in Deutschland mindestens alle 12 Monate!).
Je nach Einsatzbedingungen können auch kürzere Abstände erforderlich sein.
Stand: 07/2019
Alu L Kranbügel
402621
0,7 t bis 1 t
in Abhängigkeit des vorhandenen Winkels des
Gehänges gemäß Abbildung 2 : Typenschild
3,8 kg
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