Hydraulikschläuche sind auszuwechseln, sobald folgende Schäden erkennbar sind:
•
Beschädigungen an der Außenschicht bis zur Einlage
•
Versprödung der Außenschicht
•
Verformungen die der ursprünglichen Form des Schlauches nicht mehr
entsprechen
•
Undichtigkeiten
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Lagerschäden (maximale Lagerdauer 2 Jahre)
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Überschreitung der Verwendungsdauer (Schläuche sind grundsätzlich nach
6 Jahren auszuwechseln)
Elektrokabel sind auszuwechseln oder instand zu setzen, sobald folgende Schäden
erkennbar sind:
•
Beschädigungen an der Kabelummantelung
•
Versprödung der Kabelummantelung
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Scheuerstellen
•
Quetschstellen
1.3.17 Überwachung und Überprüfung
Die vorgeschriebenen Fristen laut dieser Anleitung für Funktionsüberprüfungen und
Wartungen sind strikt einzuhalten. Eine Nichtbeachtung dieser Fristen kann zu Un-
fällen, sowie zur Ablehnung der Garantie bei Schäden führen.
Vor Arbeitsbeginn sind alle im Wartungsplan genannten Überprüfungen vorzuneh-
men.
Der Maschinenführer hat festgestellte Mängel sofort dem Aufsichtführenden, bei
Wechsel des Maschinenführers auch dem Ablöser, mitzuteilen. Bei Mängeln, welche
die Unfall- oder Betriebssicherheit gefährden, ist der Betrieb des Laders bis zu deren
Beseitigung einzustellen.
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