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putzmeister M 740 D Betriebsanleitung Seite 25

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Ist die Demontage von Sicherheitseinrichtungen zu Instandhaltungs‐
arbeiten erforderlich, dürfen diese nur für die Dauer der Arbeiten de‐
montiert werden. Unmittelbar nach Abschluss der Instandhaltungsar‐
beiten müssen die Sicherheitseinrichtungen wieder vollständig mon‐
tiert und auf Ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft werden.
2.4.9
Instandhaltung von Sicherheitseinrichtungen
Die vorgeschriebenen Prüf- und Austauschintervalle für Sicherheits‐
einrichtungen sind einzuhalten.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nur von befähigtem und autorisiertem
Fachpersonal repariert, eingestellt oder ausgewechselt werden.
Unbefugte Eingriffe an sicherheitsbezogenen Teilen (SRP), einstell‐
baren Einrichtungen, Maschinendaten oder die Entfernung von Plom‐
ben durch den Betreiber oder dessen autorisiertes Instandhaltungs‐
personal sind nicht zulässig.
2.4.10
Veränderung der Werkseinstellungen
Werkseinstellungen dürfen nicht verändert werden. Nachfolgend sind
einige Beispiele aufgeführt:
● Druck- und Leistungseinstellungen
● Softwareversionen und Softwareparameter
2.4.11
Bauliche Veränderungen
Ohne Genehmigung des Herstellers dürfen keine baulichen Verände‐
rungen vorgenommen werden. Nachfolgend sind einige Beispiele auf‐
geführt:
● Zubehör- und Anbauteile, die nicht vom Hersteller ausdrücklich
freigegeben sind, dürfen nicht montiert werden.
● An- und Umbauten, welche die Sicherheit beeinträchtigen könnten,
dürfen nicht durchgeführt werden.
● Das Schweißen an tragenden Teilen, Druckbehältern, Kraftstoff-
oder Ölsystemen ist nicht zulässig.
● Schweißarbeiten sind nach Absprache mit dem Hersteller nur mit
ausdrücklicher Genehmigung zulässig.
● Schweißarbeiten dürfen nur von hierzu befähigtem und autorisier‐
tem Fachpersonal ausgeführt werden.
Sicherheitsvorschriften
2 — 9

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