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SKF GSE Serie Installation Und Inbetriebnahme Seite 12

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2. Schmierstoffe
2.1 Allgemeines
Alle Produkte von SKF dürfen nur
!
bestimmungsgemäß und ent-
sprechend den Angaben der Montage-
anleitung des Produktes verwendet und
eingesetzt werden.
Bestimmungsgemäße Verwendung ist der
Einsatz der Produkte zum Zwecke der Zent-
ralschmierung/ Schmierung von Lagern und
Reibstellen mit Schmierstoffen, unter Be-
achtung der physikalischen Einsatzgrenzen,
die den jeweiligen Geräteunterlagen wie z.B.
Montageanleitung/ Betriebsanleitung und
den Produktbeschreibungen wie z.B. techni-
schen Zeichnungen und Katalogen zu ent-
nehmen sind.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass
gefährliche Stoffe und Stoffgemische gemäß
Anhang I Teil 2-5 der CLP-Verordnung (EG
1272/2008), die mit Gefahrenpiktogram-
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men GHS01-GHS06 und GHS08 gekenn-
zeichnet sind, nur nach Rücksprache und
schriftlicher Genehmigung durch SKF in SKF
Zentralschmieranlagen und Komponenten
eingefüllt und mit ihnen gefördert und/oder
verteilt werden dürfen.
Alle von SKF hergestellten Produkte sind
nicht zugelassen für den Einsatz in Verbin-
dung mit Gasen, verflüssigten Gasen, unter
Druck gelösten Gasen, Dämpfen und denje-
nigen Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei
der zulässigen maximalen Temperatur um
mehr als 0,5 bar über dem normalen Atmo-
sphärendruck (1013 mbar) liegt.
Sollten andere Medien, die weder
Schmierstoff noch Gefahrstoff sind, geför-
dert werden müssen, ist dies nur nach Rück-
frage und schriftlicher Genehmigung durch
SKF gestattet.
Schmierstoffe sind aus Sicht der SKF ein
Konstruktionselement, das bei der Auswahl
von Komponenten und bei der Auslegung
der Zentralschmieranlagen unbedingt ein-
bezogen werden muss. Die Schmierstoffei-
genschaften der Schmierstoffe müssen da-
bei unbedingt beachtet werden.

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