SICHERHEITSHINWEISE
Bei Gasgeruch
Bei Abgasgeruch
Bei Sicherungswechsel
Frostschutz
Luft-/Abgasführung
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Sicherheitshinweise
- kein Licht einschalten
- keine elektrischen Schalter betätigen
- kein offenes Feuer
- Gashahn schließen
- Fenster und Türen öffnen
- Gasversorgungsunternehmen benachrichtigen, Telefon außerhalb des
Gefahrenbereichs benutzen!
Achtung - Vergiftungs-, Erstickungs- und
Explosionsgefahr!
- Anlage außer Betrieb nehmen
- Fenster und Türen öffnen
- Fachbetrieb benachrichtigen
Achtung - Vergiftungsgefahr!
- Vor dem Wechseln einer Sicherung muss das Gerät vom Netz ge-
trennt werden! An den Einspeiseklemmen des Gerätes liegt auch bei
ausgeschaltetem Netzschalter elektrische Spannung an.
Achtung - Gefahr von elektrischen Schlägen!
Frostschutzmittel sind nicht zugelassen.
Gas-Brennwertkessel sind durch die Regelung frostgeschützt. Da z.B.
bei längerem Stromausfall Frostgefahr nicht auszuschließen ist, darf
der Gas-Brennwertkessel nur in frostgeschützten Räumen aufgestellt
werden. Sollte in längeren Stillstandszeiten bei ausgeschalteter Hei-
zungsanlage Frostgefahr bestehen, so müssen Heizkessel und Hei-
zungsanlage von einem Heizungsfachhandwerker entleert werden, um
Wasserrohrbrüche infolge von Gefrieren zu vermeiden.
Achtung - Gefahr von Wasserschäden und Funktionsstörung
durch Einfrieren!
Bei niedrigen Außentemperaturen kann es vorkommen, dass der im
Abgas enthaltene Wasserdampf an der Luft-/Abgasführung kondensiert
und zu Eis gefriert. Dieses Eis kann u. U. vom Dach herabfallen und
dadurch Personen verletzen bzw. Gegenstände beschädigen. Durch
bauseitige Maßnahmen, wie z.B. durch die Montage eines Schneefangs
ist das Herabfallen von Eis zu verhindern.
Achtung - Verletzungsgefahr!
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