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Aufstellungshinweise/Wartungshinweise - Wolf MGK-130 Betriebsanleitung

Gas-brennwertkessel

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Aufstellung/Änderungen
Korrosionsschutz
Pflege
Wartung
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Aufstellungshinweise/Wartungshinweise

- Die Aufstellung sowie Änderungen an Ihrer Gas-Brennwertkessel dür-
fen nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb vorgenommen werden,
denn nur der Fachmann verfügt über die erforderlichen Kenntnisse.
- Abgasführende Teile dürfen nicht verändert werden.
- Bei raumluftabhängigem Betrieb dürfen Be- und Entlüftungsöff-
nungen in Türen und Wänden nicht verschlossen oder verkleinert
werden und das Gerät nur in Betrieb genommen werden, wenn
die Abgasleitung vollständig montiert ist.
- Bei raumluftunabhängigem Betrieb darf das Gerät nur in Betrieb
genommen werden, wenn die Luft-/Abgasführung vollständig
montiert ist und die Windschutzeinrichtung nicht abgedeckt
ist.
- Die Gas-Brennwertkessel dürfen nur in frostgeschützten Räumen
installiert werden.
- Bei Außentemperaturen unter dem Gefrierpunkt, Gerät nicht vom Netz
trennen, sonst besteht Einfriergefahr!
- Ablaufleitung und Sicherheitsventil dürfen nicht verändert werden.
Achtung - bei Nichtbeachtung besteht Brandgefahr sowie
die Gefahr der Zerstörung, Vergiftung und Explosion!
Explosive und leichtentflammbare Stoffe, z.B. Benzin, Verdün-
nung, Farben, Papier usw., dürfen nicht im Aufstellungsraum
verwendet und gelagert werden!
Sprays, Lösungsmittel, chlorhaltige Reinigungsmittel, Farben, Kleb-
stoffe usw. dürfen in der Umgebung des Gas-Brennwertkessels nicht
verwendet und gelagert werden. Diese Stoffe können unter ungünstigen
Umständen zur Korrosion des Gas-Brennwertkessels und der Abgasan-
lage führen. Kanalentlüftungen über Dach können ebenfalls korrosive
Ausdünstungen enthalten. Es ist deshalb zur Luft-/Abgasmündung ein
ausreichender Abstand einzuhalten (min. 5 m empfohlen).
Verkleidung mit einem feuchten Tuch und mildem Reiniger reinigen.
Bauteile im Gas-Brennwertkessel dürfen nur durch den Fachmann
gereinigt werden.
Achtung - nur der Fachmann verfügt über die erforderlichen
Kenntnisse!
- Gemäß §10(3) ENEV hat der Betreiber die Pflicht, die Anlage regel-
mäßig warten zu lassen, um eine zuverlässige und sichere Funktion
des Gas-Brennwertkessels zu gewährleisten.
- Eine Wartung des Gas-Brennwertkessels ist jährlich erforderlich.
- Die Wartung ist in der Montageanleitung ausführlich beschrieben.
- Vor jeder Wartungsarbeit das Gerät spannungsfrei machen.
- Nach einer Wartung ist vor Inbetriebnahme des Gas-Brennwertkessels
die ordnungsgemäße Montage aller Bauteile die für die Wartung de-
montiert wurden, zu kontrollieren.
- Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem
zugelassenem Fachbetrieb.
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Diese Anleitung auch für:

Mgk-170Mgk-210Mgk-250Mgk-300