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Binderberger H6 E Betriebsanleitung Seite 10

Kurzholzspalter
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2.3
Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Maschine darf nur von Personen bedient werden, die dafür ausgebildet,
eingewiesen und befugt sind. Diese Personen müssen die Betriebsanleitung kennen
und danach handeln. Die jeweiligen Befugnisse des Bedienungspersonals sind klar
festzulegen.
Anzulernendes Bedienungspersonal darf zunächst nur unter Aufsicht einer
erfahrenen Person an der Maschine arbeiten. Die abgeschlossene und erfolgreiche
Einweisung sollte schriftlich bestätigt werden.
2.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Spalter ist ausschließlich zum Spalten von Holz ausgeführt.
Jeder darüber hinaus gehende Gebrauch ist nicht bestimmungsgemäß. Für alle
Personen- und Sachschäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
entstehen, ist nicht der Hersteller, sondern der Betreiber der Maschine
verantwortlich!
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Lesen dieser
Betriebsanleitung sowie das Einhalten aller darin enthaltenen Hinweise
insbesondere der Sicherheitshinweise. Ferner gehört dazu, dass auch alle
Inspektions- und Wartungsarbeiten in den vorgeschriebenen Zeitintervallen
durchgeführt werden.
2.5
Anforderungen an den Bediener
Für die Bedienung der Maschine sind keine speziellen Kenntnisse aus den
Bereichen Maschinenbau oder Elektrotechnik notwendig. Der Bediener muss
jedoch mindestens 18 Jahre alt sein. Der Bediener muss vor der erstmaligen
Arbeitsaufnahme von dem Betreiber der Maschine eingearbeitet und entsprechend
unterwiesen werden. Für den Betrieb der Maschinen sind Schutzschuhe und eng
anliegende Kleidung zu tragen.
Falls der Bediener Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführt, muss dieser
die notwendigen Fachkenntnisse besitzen.
Version 1.0
2. Sicherheitshinweise
2017-12
Seite 9

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