Bedienungsanleitung und Inspektionsheft
Technische Daten
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HINWEIS
Die technisch zulässige Gesamtmasse sowie die
technisch zulässige Gesamtmasse auf der Achse
(Achslast) dürfen nicht überschritten werden.
Insbesondere bei der heckseitigen Verstauung oder
Anbringung von schweren Sonderausstattungen oder
Sonderausstattungen, die schwer beladen werden
(wie z.B. Motorradträger oder Fahrradträger), sind die
technisch zulässigen Gesamtmassen auf den Achsen
(Achslasten) zu überprüfen und einzuhalten. Wenn
Sie nicht sicher sind, ob das beladene Fahrzeug die
technisch zulässige Gesamtmasse und die technisch
zulässige Gesamtmasse auf der Achse (Achslast)
einhält, gibt es auf öffentlichen Waagen oder bei
einzelnen Handelspartnern die Möglichkeit, das
Fahrzeug zu wiegen/zu prüfen.
HINWEIS
Bei einzelnen Modellen ist für Schränke, Schubläden,
Staufächer oder sonstige Stauräume eine maximale
Beladung durch den Aufbauhersteller vorgegeben.
Diese ist anhand vor Ort angebrachter Aufkleber
erkennbar und stets zu beachten. Die technisch
zulässige Gesamtmasse sowie die technisch
zulässige Gesamtmasse auf der Achse (Achslast)
dürfen jedoch in keinem Fall überschritten werden.
Bitte beachten Sie deshalb, dass die ausgewiesene
maximale Beladung ggf. nicht in vollem Umfang
genutzt werden kann, wenn dadurch die technisch
zulässige Gesamtmasse oder technisch zulässige
Masse auf der Achse (Achslast) überschritten
würden.
HINWEIS
Weitere Informationen zur richtigen Beladung finden
Sie in folgenden Kapiteln:
„Technisch zulässige Gesamtmasse"
„Technisch zulässige Gesamtmasse auf der
Achse (Achslast)"
„Heckgarage und Heckstauraum
(modellabhängig)"
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