2.4
Hydraulikanlage
WARNUNG!
Unfallgefahr durch undichte Hydraulikanlagen
Aus einer undichten und defekten Hydraulikanlage kann Hydrauliköl austreten.
uFestgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
uDefektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
uFlurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defekts wieder in
Betrieb nehmen.
uAusgelaufenes Hydrauliköl sofort mit einem geeigneten Bindemittel entfernen.
uDas aus Bindemittel und Betriebsmitteln bestehende Gemisch unter Einhaltung
geltender Vorschriften entsorgen.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr und Infektionsgefahr durch defekte Hydraulikschläuche
Unter Druck stehendes Hydrauliköl kann aus feinen Löchern oder Haarrissen in den
Hydraulikschläuchen entweichen. Spröde Hydraulikschläuche können beim Betrieb
platzen. Personen in der Nähe des Flurförderzeugs können durch das austretende
Hydrauliköl verletzt werden.
uBei Verletzungen sofort einen Arzt aufsuchen.
uUnter Druck stehende Hydraulikschläuche nicht berühren.
uFestgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
uDefektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
uFlurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defekts wieder in
Betrieb nehmen.
HINWEIS
Prüfung und Auswechseln von Hydraulikschläuchen
Hydraulikschläuche
in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Einsatzbedingungen des
Flurförderzeugs haben erheblichen Einfluss auf die Alterung der Hydraulikschläuche.
uHydraulikschläuche mindestens 1xjährlich prüfen und ggf. ersetzen.
uBei erhöhten Einsatzbedingungen müssen die Prüfintervalle angemessen verkürzt
werden.
uBei normalen Einsatzbedingungen wird ein vorbeugender Wechsel der
Hydraulikschläuche nach 6 Jahren empfohlen. Für eine gefahrlose längere
Verwendung muss der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die
daraus resultierenden Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden und das
Prüfintervall ist angemessen zu verkürzen.
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können
durch
Alterung
spröde
werden
und
müssen