Die geltenden Normen, Richtlinien und Bauver-
ordnungen müssen für Heiz- und Brennstoff-
lagerraum eingehalten werden (z. B. ÖNORM
H5170, ÖNORM M 7137, ONR 28205, prTRVB H
118 (2003)).
Feuerlöscher
Österreich: Als Mindestanforderung ist ein 6 kg
ABC-Pulverlöscher vorgeschrieben. Bringen Sie
diesen außerhalb des Heizraumes gut sichtbar
und rasch zugänglich an.
Deutschland, Schweiz: In privaten Wohnhäusern
ist für Heizungsanlagen kein Feuerlöscher
vorgeschrieben. Das Vorhandensein eines
solchen wird jedoch empfohlen.
Fluchtwege
Die Fluchtwege von der Feuerstätte sind
unbedingt freizuhalten. Unter Stiegen, auf Flucht-
wegen und in nicht ausgebauten Dachböden ist
die Aufstellung von Feuerstätten nicht zulässig.
4.2 Anforderungen an Heizungs-
und Lagerräume
Allgemein
Folgende Anforderungen muss der Brennstoff-
Lagerraum laut österreichischer Heizungsanlagen
und Brennstoffverordnung erfüllen:
–
Die Wände und Decken müssen in der
Feuerwiderstandsklasse REI 90 bzw. EI90
raumseitig A2 ausgeführt sein.
–
Der Fußbodenbelag muss aus Baustoffen der
Klasse A2fl bestehen.
–
Türen zu angrenzenden Räumen, einschließ-
lich dem Brennstofflagerraum müssen in der
Feuerwiderstandsklasse EI2 30-C und wenn
öffentlich zugänglich versperrbar ausgebildet
sein. Die Mindestgröße der Türen beträgt 0,8 x
2,0 m.
Führen Türen direkt in Stiegenhäuser, Gänge
oder Ähnliches, sind diese in EI 90-C-Sm
auszuführen.
–
Öffnungen mit Verglasungen müssen der
Feuerwiderstandsklasse EI 30 entsprechen.
–
Heizräume für raumluftabhängige Feuerungs-
anlagen müssen über eine Zuluftführung aus
dem Freien verfügen, wobei eine
8
4Normen, Richtlinien, Vorschriften
Mindestquerschnittsfläche von 400 cm² netto
nicht unterschritten werden darf.
GEFAHR - Staubexplosion : Im
Lagerraum dürfen sich keine
Motoren, Zündquellen und elektri-
sche Einrichtungen befinden.
Pelletslager
Die Anforderungen an ein Pelletlager werden in
der ISO 20023 im Detail beschrieben.
Die wichtigsten Anforderungen an das Pelletlager
sind, dass der Brennstoff vor Feuchtigkeit
geschützt ist, der Lagerraum gut belüftet ist und
dass Einblasstutzen vorhanden sind, mit denen die
Pellets von außen aus einem Tankwagen eingebla-
sen werden können.
Wie viele biogene Stoffe emittieren auch Pellets in
geringer Menge das giftige und geruchlose Kohlen-
monoxid (CO).
Besonders in den ersten zwei bis drei Wochen
nach der Befüllung kann die große Menge Pellets
in dem kleinen Luftvolumen des Lagers zu einer
bedenklichen Konzentration von CO führen. Diese
Emission geht oft einher mit einer unangenehmen
Geruchsentwicklung. Besonders betroffen davon
sind Pellets, bei denen Kiefernholz mitverarbeitet
wurde.
Befüllstutzendeckel mit Belüftungsfunktion
Um die Anreicherung von CO im Pelletlager zu
vermeiden, ist der Befüllstutzendeckel mit
Belüftungsfunktion entwickelt worden. Schon
durch den geringen Luftaustausch infolge der
Temperaturschwankungen zwischen Innenraum
und Freien wird das CO abgeführt.
Die Befüllleitungen sollten daher ins Freie geführt
werden und möglichst wenige Richtungs-
änderungen aufweisen. Sie müssen elektrisch
leitfähig und geerdet sein. Die Befüllstutzen dürfen
sich maximal 2 Meter über der Standfläche
befinden und müssen mit belüftbaren Verschluss-
deckeln versehen sein.
An Pelletlager muss folgendes Warnschild gut
sichtbar angebracht sein:
Montageanleitung octoplus