3.Vorschriften / Sicherheitshinweise
> Bei der Konstruktion und Ausführung der Warmwasser-Wärmepumpe wurden alle ent-
sprechenden
EG-Richtlinien eingehalten. (s.a. CE-Konformitätserklärung)
ACHTUNG!
ARBEITEN AN DER WARMWASSER-WÄRMEPUMPE DÜRFEN NUR VON
SACHKUNDIGEM
UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN SIND ZU BEACHTEN!
ES SIND INSBESONDERE NACHFOLGENDE VORSCHRIFTEN UNBEDINGT
ZU BEACHTEN:
> Der Sachkundige hat dafür zu sorgen, daß vor Beginn von Instandhaltungs- / Instand-
setzungsarbeiten an kältemittelführenden Teilen, das Kältemittel soweit entfernt wird, wie
dies für die gefahrlose Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
> Bei Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten, bei denen der Kältemittelkreislauf
geöffnet wird, und insbesondere bei Arbeiten mit offener Flamme (Löten, Schweißen usw.)
ist Vorsorge gegen Brand zu treffen.
> Es sind die Unfallverhütungsvorschriften (VBG 20) zu beachten.
> Bei Arbeiten an der WW-WP ist diese immer spannungsfrei zu schalten (Stecker abziehen).
> Beim elektrotechnischen Anschluß der WW-WP sind die entsprechenden VDE, EN- bzw.
IEC- Normen einzuhalten. Darüber hinaus sind die technischen Anschlußbedingungen der
elektrischen Versorgungsunternehmen zu beachten.
> Das Wasser darf nur in Trinkwasserqualität eingesetzt werden. Auf Materialverträglichkeit im
gesamten Wasserkreis ist zu achten.
PERSONAL (DIN EN 378) AUSGEFÜHRT WERDEN!
7