10 - Die Vorrichtung nicht ändern.
11 - Betriebstemperaturbereich.
12 - An einem geschützten Ort lagern.
13 - Datumsetikett.
14 - CE-Kennzeichnung / Nr. der benannten Stelle.
15 - Bedienungsanleitung beachten.
16 - Getestet in der Konfiguration Faktor 2
WARNHINWEISE :
- Medizinische Voraussetzungen.
Auf Grund der Gefahren, die mit Arbeiten in großer Höhe
verbunden sind, ist daran zu erinnern, dass nur absolut
gesunde Personen mit guter körperlicher Konstitution tätig
werden dürfen. Diese Arbeiten erfordern ein hohes Maß an
Wachsamkeit und sind daher für Personen ausgeschlossen, die
unter Schwindelgefühlen oder Höhenangst leiden, unter dem
Einfluss von Beruhigungsmitteln, Alkohol oder Drogen stehen.Im
Zweifelsfall darf die Arbeit erst nach Stellungnahme eines Arztes
aufgenommen werden.
Im Falle eines Sturzes ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu
bewahren und jede Panik zu vermeiden, um unangenehme
Folgen und „Folgeunfälle" aller Art zu vermeiden.
- Schulung und Befähigung.
Das Gerät darf nur von geschulten und befähigten Personen
verwendet werden, oder von Personen, die einer direkten
optischen Kontrolle durch eine geschulte und befähigte Person
unterstehen, die in der Lage ist, die Sicherheit des Mitarbeiters
zu überwachen.
Die Angaben der Bedienungsanleitung müssen bekannt sein
und beachtet werden.
- Rettungsplan.
Vor jeder Art von Tätigkeit muss ein Rettungsplan aufgestellt
werden, damit alle Beteiligten in der Lage sind, Notsituationen
aller Art zu begegnen, die während der Arbeit auftreten können.
Eine Person, bei der Absturzgefahr besteht, darf niemals
allein gelassen werden. Ihre Umgebung muss in der Lage
sein, ihre Rettung ohne Zeitverlust und ohne „Folgeunfall" zu
gewährleisten. Für eventuelle dringende Rettungsarbeiten
wird empfohlen, ein zusätzliches tadellos funktionierendes
Höhensicherungsgerät bereitzuhalten.
BESCHREIBUNG :
Diese automatische Höhensicherung entspricht der Norm EN
360:2002.
Diese Vorrichtung soll den zufälligen Sturz einer Person dank
der momentanen Sperre aufhalten. Sie ist mit einem internen
Energieableitungssystem ausgestattet, das hohe Sicherheit und
sehr guten Bedienungskomfort bietet.
Dieser Fallschutz besteht aus einem den Mechanismus
schützenden Gehäuse, einem Anschlagteil, einem automatisch
versenkbaren Halteseil, der mit einem Verbindungsstück mit
automatischer Verriegelung EN 362 und einem Typenschild
versehen ist, das auch als Aufforderung zur Nutzung der
Vorrichtung dient.
Dieser Fallschutz ermöglicht es einer Person, alle Arten von
Aktivitäten in der Höhe auf Dächern, Gerüsten, vertikalen
Tragwerken sicher durchzuführen... jedes Mal, wenn ein
Absturzrisiko vorhanden ist.
Das in den technischen Daten der Vorrichtung angegebene
Höchstgewicht des Nutzers (einschließlich Ausstattung) darf
nicht überschritten werden (#1-7).
VERWENDUNG DES GERÄTES :
- Das Gerät darf nur für den vorgesehenen Zweck verwendet
und in keinem Falle verändert oder zweckentfremdet werden.
- Das Gerät ist eine persönliche Schutzausrüstung und darf nur
von einer einzigen Person verwendet werden, der es namentlich
zugewiesen wird, um eine bestmögliche Behandlung des
Gerätes zu gewährleisten.
- Es muss unbedingt überprüft werden, dass die verschiedenen
Zusatzeinrichtungen, aus denen sich die Sicherheitsausrüstung
zusammensetzt, wie z.B. Auffanggurte, Verbindungsmittel usw.
miteinander kompatibel sind.
- Es dürfen nur Geräte verwendet werden, die den europäischen
Normen entsprechen.
- Es ist auf die Gefahren zu achten, die mit einer Verkettung von
einzelnen Komponenten verbunden sind, deren Kombination zu
Gefahren für den Anwender führen kann. Es ist insbesondere auf
die kombinierte Steifigkeit der einzelnen Elemente zu achten, um
zu vermeiden, dass die Auslösung des Höhensicherungsgeräts
gestört, verzögert oder durch einen Rückprall entriegelt wird.
- Vor jedem Einsatz ist eine optische Prüfung aller Bestandteile
der
Ausrüstung
vorzunehmen:
Gurtband, Verbindungsmittel, Auffanggurt. (#3.1)
• Zustand des Verankerungselements.
• Zustand des Gehäuses und der Gehäusemontage: Keine
Verformungen, keine Spaltbildung, keine Spuren starker
Stoßwirkung, Schrauben ordnungsgemäß angezogen.
• Zustand des Halteseils: keine Knicke oder Ausfransungen,
keine Spuren einer chemischen Verätzung, keine Verformung.
• Zustand des automatischen Verbindungsstücks: es werden
eine Überprüfung auf gute Verriegelung, Abwesenheit von
Verformungen und Korrosion sowie die Nicht-Aktivierung des
Sturzanzeigers überprüft.
• Es muss auch das Gültigkeitsdatum der Vorrichtung überprüft
werden. Die letzte Inspektion muss vor weniger als einem Jahr
erfolgt sein.
• Überprüfen Sie vor jeder Nutzung die Aktivierung des
Sicherheitssystems, indem Sie mit einem Ruck am Halteseil
ziehen. Der Fallschutz muss das Halteseil blockieren und sein
Entrollen verhindern (#3.2). Durch langsames und stetiges
Ziehen am Halteseil muss dieses sich normal entrollen und sich
wieder von selbst aufrollen.
ACHTUNG : Leine oder Verbindungsmittel dürfen zum Aufrollen
niemals einfach losgelassen werden sondern müssen bis zum
vollständigen Aufrollen mit der Hand geführt werden (#3.2).
- Wenn auch nur der geringste Mangel am Zustand oder Betrieb
festgestellt wird oder Zweifel bestehen, darf das Gerät nicht
verwendet werden, sondern ist zur Überprüfung bzw. Reparatur
an den Hersteller oder an eine zugelassene Werkstatt oder
Prüfstelle einzusenden.
- Wenn das Gerät einen Sturz aufgehalten hat, ist eine
Inspektion unbedingt vorgeschrieben. In jedem Fall ist das
Höhensicherungsgerät aus dem Verkehr zu ziehen und darf
nicht weiter verwendet werden, bevor eine kompetente Person
seine Weiterverwendung schriftlich genehmigt hat.
ANSCHLAGVORRICHTUNG :
- Überprüfen Sie vor jeder Nutzung, dass der Anschlag des
Fallschutzes korrekt ist. Der Anschlagpunkt, bei dem der
Fallschutz wie die zur Realisierung des Anschlags benutzten
Elemente eingehakt ist, muss der Norm EN 795 (#3.5)
entsprechen.
- Der Anschlagpunkt muss sich zwecks einer ausschließlich
vertikalen Nutzung über dem Nutzer befinden. Wenn die
Absturzsicherung horizontal einsetzbar ist (#1-9), siehe Anhang
„horizontaler Einsatz" weiter unten.
- Wenn die Absturzsicherung in einer Betriebskonfiguration
mit Faktor 2 (#1-12) kompatibel ist, kann der Benutzer den
Einhängepunkt der Vorrichtung überschreiten. Im Falle eines
Sturzes sind jedoch der Bremsweg und die maximale Kraft
Höhensicherungsgerät,
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