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MR DEETAP SPTL Serie Betriebsanleitung Seite 15

Umsteller

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4.3 Transport, Empfang und Behandlung von
Sendungen
WARNUNG
Neben Schwingbeanspruchungen ist beim Transport auch mit Stoßbeanspru-
chungen zu rechnen. Um mögliche Beschädigungen auszuschließen, muss ein
Fallen, Kippen, Umstürzen und Prellen vermieden werden.
Sollte eine Kiste umkippen, aus einer bestimmten Höhe fallen (z. B. durch Rei-
ßen eines Anschlagmittels) oder ungebremst durchfallen, so ist unabhängig
vom Gewicht mit einer Beschädigung zu rechnen.
Jede angelieferte Sendung muss vom Empfänger vor der Abnahme (Empfangs-
quittierung) auf Folgendes kontrolliert werden:
Die Kontrollen sind nach dem Abladen vorzunehmen, wenn die Kiste oder der
Transportbehälter von allen Seiten zugänglich ist.
Sichtbare Schäden Stellen Sie beim Empfang der Sendung äußerlich sichtbare Transportschäden
fest, verfahren Sie wie folgt:
Lebensgefahr und Gefahr schwerer Verletzungen!
Lebensgefahr und Gefahr schwerer Verletzungen durch kippende oder herab-
fallende Last.
► Kiste/Pappkarton ausschließlich geschlossen transportieren.
► Das in der Kiste verwendete Befestigungsmaterial während des Transports
nicht entfernen.
► Auswählen der Anschlagmittel und Anschlagen der Last nur von unterwie-
senen und beauftragten Personen vornehmen.
► Nicht unter die schwebende Last treten.
► Transportmittel und Hebezeuge mit einer ausreichenden Tragfähigkeit ge-
mäß den Gewichtsangaben auf dem Lieferschein einsetzen.
Vollständigkeit anhand des Lieferscheins
Äußere Beschädigungen aller Art
Tragen Sie den festgestellten Transportschaden sofort in die Frachtpapiere
ein und lassen Sie diese vom Abliefernden gegenzeichnen.
Verständigen Sie bei schweren Schäden, Totalverlust und bei hohen Scha-
denskosten unverzüglich den Hersteller und die zuständige Versicherung.
Verändern Sie den Schadenszustand nach seiner Feststellung nicht weiter
und bewahren Sie auch das Verpackungsmaterial auf, bis über eine Besichti-
gung durch das Transportunternehmen oder den Transportversicherer ent-
schieden worden ist.
Protokollieren Sie mit den beteiligten Transportunternehmen den Schadens-
fall an Ort und Stelle. Dies ist für eine Schadensersatzforderung unentbehr-
lich!
Fotografieren Sie Schäden an Verpackung und Packgut. Das gilt auch für Kor-
rosionserscheinungen am Packgut durch eingedrungene Feuchtigkeit (Re-
gen, Schnee, Kondenswasser).
ACHTUNG!
 Schäden am Packgut durch beschädigte Dichtverpackung.
Dichtverpackung sofort prüfen, falls das Produkt in einer Dichtverpackung
geliefert wird. Bei beschädigter Dichtverpackung Packgut unter keinen Um-
ständen verbauen und in Betrieb nehmen.
Benennen Sie die beschädigten Teile.
DEETAP® SPTL 10086365/01 DE . Verpackung, Transport und Lagerung
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