2.7.6 Gefahren durch Brand
Brandschutz
WARNUNG!
Verletzungsgefahr durch eingeschränkte oder
unsachgemäße Brandbekämpfung!
Ist im Brandfall der Feuerlöscher nicht einsatzbereit
oder für die spezifische Brandklasse ungeeignet,
kann es zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod
sowie zu erheblichen Sachschäden kommen.
–
Sicherstellen, dass nur für die Brandklasse
geeignete Feuerlöscher bereitstehen.
–
Feuerlöscher alle 2 Jahre auf Einsatzbereit-
schaft prüfen.
–
Feuerlöscher nach jeder Betätigung neu füllen.
–
Nur solche Lösch-Treibmittel und Ersatzteile
verwenden, die mit dem auf dem Feuerlöscher
angegebenen, anerkannten Muster überein-
stimmen.
–
Im Einsatzfall Sicherheits- und Bedienungshin-
weise auf dem Feuerlöscher beachten.
Beschädigte Ventilatorteile
WARNUNG!
Brandgefahr durch beschädigte Ventilatorteile!
Durch schleifenden Rotor oder heißlaufende Lager
kann Feuer ausbrechen und zu Verletzungen bis hin
zum Tod führen.
–
Niemals beschädigten Ventilator betreiben.
–
Die Stromaufnahme darf den angegebenen
Nennstrom niemals überschreiten.
–
Niemals maximale Motordrehzahl überschreiten.
2.8 Verantwortung des Betreibers
Betreiber
Betreiber ist diejenige Person, die das RLT-Gerät zu
gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst
betreibt oder einem Dritten zur Nutzung/Anwendung
überlässt und während des Betriebs die rechtliche Pro-
duktverantwortung für den Schutz des Benutzers, des
Personals oder Dritter trägt.
Betreiberpflichten
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der
Betreiber des Geräts unterliegt daher den gesetzlichen
Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung
müssen die für den Einsatzbereich des Geräts gültigen
Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvor-
schriften eingehalten werden.
Dabei gilt insbesondere:
Der Betreiber muss sich über die vor Ort geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in
einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren
ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedin-
gungen am Einsatzort des RLT-Geräts ergeben.
Diese muss er in Form von Betriebsanweisungen für
den Betrieb des RLT-Geräts umsetzen.
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatz-
zeit des RLT-Geräts prüfen, ob die von ihm
erstellten Betriebsanweisungen dem aktuellen
Stand der Regelwerke entsprechen, und diese, falls
erforderlich, anpassen.
Der Betreiber muss den Zugang des RLT-Geräts
gegen Unbefugte sichern.
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Bedie-
nung, Wartung, Reinigung, Störungsbehebung und
Demontage eindeutig regeln und festlegen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitar-
beiter, die mit dem RLT-Gerät umgehen, diese
Anleitung gelesen und verstanden haben.
Der Betreiber muss das Personal in regelmäßigen
Abständen schulen und über die Gefahren infor-
mieren.
Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche
Schutzausrüstung bereitstellen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser
Anleitung beschriebenen Wartungsintervalle einge-
halten werden.
Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen
regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Vollständig-
keit überprüfen lassen.
Der Betreiber muss die örtlichen Brandschutzvor-
schriften einhalten.
Der Betreiber muss die Steuermatrix, die der Inbe-
triebnahme zu Grunde liegt, dokumentieren und
dauerhaft sichern. Diese Urversion der Steuermatrix
muss digital und in Papierform gesichert werden.
Der Betreiber muss jede Veränderung der Steuer-
matrix dokumentieren und sichern.
Hygieneanforderungen
Der Betreiber muss die örtlichen Vorgaben und harmo-
nisierten Normen im Hinblick auf Hygieneanforderungen
beachten. Hierzu zählt unter anderem die Einhaltung
der entsprechenden Wartungs-und Prüfintervalle für
RLT-Geräte und
der Vorgaben für die angeschlossenen Luftkanäle
und Luftdurchlässe.
RLT-Gerät X-CUBE compact
Sicherheit
Verantwortung des Betreibers
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