Veränderungen am Gerät
Die Betriebsanleitung beschreibt zulässige Veränderungen an der Ladestation. Jede andere
oder darüberhinausgehende Veränderung, die nicht Bestandteil dieses oder eines anderen
offiziellen Dokumentes von Siemens ist, ist nicht zulässig. Dies gilt für Änderungen
elektrischer Art (An-, Ab- oder Umklemmen von elektrischen Geräten, etc.) und mechanischer
Art (z. B. Bohrungen) gleichermaßen. Durch unzulässige Änderungen erlischt die
Herstellergarantie und die Zulassungen des Geräts werden ungültig.
Grundsätzlich darf jede Person gemäß den Anforderungen für den Betrieb die Ladestation
zum Laden von Elektrofahrzeugen verwenden. Für Wartungszwecke ist nur geschultes und
autorisiertes Personal zulässig. Die Ladestation darf nur von befugten Personen
(Elektrofachkräften) geöffnet werden.
Die Ladestation ist für das Laden von Elektrofahrzeugen nach EN 61851-1/-23 vorgesehen
und darf nicht für andere Fahrzeuge oder Bestimmungen verwendet werden. Jede andere
oder darüberhinausgehende Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß und stellt einen
Missbrauch des Geräts dar.
Die Errichtung der Ladestation muss gemäß den Angaben in dieser Betriebsanleitung
erfolgen. Transport, Installation, Wartung, Reinigung und normaler Betrieb müssen den
Anweisungen oder Verfahren entsprechen, die in dieser Betriebsanleitung angegeben sind.
Gefahr durch fehlende oder unkenntliche Sicherheitszeichen und Warnhinweise
Fehlende oder unkenntliche Sicherheitszeichen oder Warnhinweise weisen nicht mehr auf
Gefahren hin. Unerkannte Gefahren können Unfälle mit schweren Körperverletzungen oder
Tod zur Folge haben.
• Vorhandensein aller Sicherheitszeichen und Warnhinweise mithilfe der Betriebsanleitung
• Fehlende Sicherheitszeichen und Warnhinweise ersetzen
• Sicherheitszeichen und Warnhinweise nicht entfernen
• Unkenntliche Sicherheitszeichen und Warnhinweise ersetzen
2.2.3
Qualifiziertes Personal
Qualifiziertes Personal
Alle Arbeiten an der Ladestation dürfen nur nach einer Unterweisung durchgeführt werden.
Nicht elektrotechnische Arbeiten, z. B. Transport und Montage, dürfen nur durch
qualifiziertes Personal ausgeführt werden. Qualifiziertes Personal ist durch Ausbildung und
Erfahrung befähigt, bei den jeweiligen Arbeiten auftretende Risiken zu erkennen und
mögliche Gefährdungen zu vermeiden.
Elektrotechnische Arbeiten dürfen nur durch Elektrofachkräfte selbst oder unter deren
Leitung und Aufsicht ausgeführt werden. Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen
Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm
übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
SICHARGE UC 150, UC 300, UC 450, UC 600
Betriebsanleitung, 03/2023, A5E52689029-AB
WARNUNG
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Sicherheitshinweise
2.2 Allgemein
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