DEUTSCH
AUSSTATTUNG MIT PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
► Transport und Installation
Während dem Transport und dem Aufstellen des Gerätes die folgende persönliche Schutzausrüs-
tung tragen:
Aktivität
• Transport innerhalb des
Unternehmens
• Aufstellen des Geräts
► Installation, Inbetriebnahme, Gebrauch und Entsorgung
Während der Installation, der Inbetriebnahme, dem Gebrauch und dem Abbruch des Gebrauchs
muss die folgende persönliche Schutzausrüstung getragen werden:
Aktivität
• Installation und Demontage des Stroman-
schlusses
• Installation und Demontage des Wasseran-
schlusses
• Inbetriebnahme des Gerätes
• Gebrauch des Geräts
• Abbruch des Betriebs des Gerätes
ANLEITUNGEN UND SICHERHEITSANWEISUNGEN FÜR DIE UMWELTAUSWIRKUNGEN
Alle Betriebe müssen den Einfl uss, den ihre Tä-
tigkeiten (Produkte, Dienstleistungen usw.) auf
die Umwelt haben, durch geeignete Verfahren
ermitteln und steuern.
Die Verfahren zur Bestimmung signifi kanter
Auswirkungen auf die Umwelt müssen die
nachstehenden Faktoren berücksichtigen:
– Emissionen in die Atmosphäre
– Abwässer
– Abfallentsorgung
– Bodenverunreinigung
– Nutzung der Rohstoff e und natürlichen Res-
sourcen
– Ortsgebundene Probleme im Hinblick auf die
Umweltbelastung
Zu diesem Zweck gibt der Hersteller einige
Hinweise, die von jedem, der zur Handhabung
des Gerätes während seines vorgesehenen
Lebenszyklus berechtigt ist, beachtet werden
müssen, um die Umweltbelastung auf ein Mini-
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Verwendete Werkzeuge
Angemessenes Hebezeug
mum zu reduzieren.
– Alle Verpackungsteile müssen nach den ge-
– Beim Betrieb und bei der Wartung ist darauf
– Wenn das Gerät endgültig außer Betrieb ge-
dürfen nicht in die Umwelt gelangen. Die
Entsorgung im Einklang mit den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen vornehmen.
TECHNISCHE MERKMALE
Schutzvorrichtungen
• Schutzhandschuhe
• Sicherheitsschuhe
• Schutzhelm (z.B. bei hängenden
Lasten, über Kopf ausgeführten
Vorgängen usw.)
Schutzvorrichtungen
Der auszuführenden Tätigkeit entsprechen-
de Arbeitskleidung und persönliche Schut-
zausrüstung gemäß den spezifi schen Vor-
schriften des jeweiligen Landes.
setzlichen Bestimmungen im Betreiberland
entsorgt werden.
zu achten, dass keine umweltbelastenden
Stoff e (Öle, Fette usw.) in die Umwelt gelan-
gen. Abfälle müssen nach den geltenden ein-
schlägigen Bestimmungen getrennt entsorgt
werden.
nommen wird, müssen alle seine Komponen-
ten in Abhängigkeit von ihren Eigenschaften
getrennt entsorgt werden.
:
WICHTIG
Umweltschädliche Stoff e
3378620_ut_DE