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Batterie laden
WARNUNG!
Explosionsgefahr durch entstehende Gase beim Laden
Die Batterie gibt beim Laden ein Gemisch aus Sauerstoff und Wasserstoff (Knallgas)
ab. Die Gasung ist ein chemischer Prozess. Dieses Gasgemisch ist hoch explosiv
und darf nicht entzündet werden.
Verbinden und Trennen von Ladekabel der Batterieladestation mit dem Batterie-
stecker darf nur bei ausgeschalteter Ladestation und Flurförderzeug erfolgen.
Ladegerät muss bezüglich der Spannung und der Ladekapazität auf die Batterie
abgestimmt sein.
Kabel- und Steckverbindungen vor dem Ladevorgang auf sichtbare Schäden prüf-
en.
Raum, in dem das Flurförderzeug geladen wird, ausreichend lüften.
Batteriehaube muss geöffnet sein und die Oberflächen der Batteriezellen müssen
während des Ladevorgangs freiliegen, um eine ausreichende Lüftung zu gewährl-
eisten.
Beim Umgang mit Batterien darf nicht geraucht und kein offenes Feuer verwendet
werden.
Im Bereich des zum Aufladen abgestellten Flurförderzeugs dürfen sich im Abstand
von mindestens 2 m keine brennbaren Stoffe oder funkenbildende Betriebsmittel
befinden.
Brandschutzmittel sind bereitzustellen.
Keine metallischen Gegenstände auf die Batterie legen.
Den Sicherheitsbestimmungen des Batterie- und des Ladestationsherstellers un-
bedingt Folge leisten.
Batterie laden
Voraussetzungen
– Batterie freigelegt.
– Ladegerät ausgeschaltet.
Vorgehensweise
• Batteriestecker (46) herausziehen.
• Gegebenenfalls vorhandene Isolier-
matte von der Batterie nehmen.
• Ladekabel (48) der Batterieladestation
mit Batteriestecker (46) verbinden.
• Ladegerät einschalten. Batterie ent-
sprechend den Vorschriften des Batte-
rie- und Ladestationsherstellers laden.
Batterie wird geladen.
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