4.2.3 Entladen der Batterie
Z
Zum Erreichen einer optimalen Lebensdauer betriebsmäßige Entladungen von
mehr als 80% der Nennkapazität vermeiden (Tiefentladungen). Das entspricht
einer minimalen Elektrolytdichte von 1,13 kg/l am Ende der Entladung.
Entladene oder teilentladene Batterien sofort laden und nicht stehen lassen.
4.2.4 Laden der Batterie
WARNUNG!
Explosionsgefahr durch entstehende Gase beim Laden
Die Batterie gibt beim Laden ein Gemisch aus Sauerstoff und Wasserstoff (Knallgas)
ab. Die Gasung ist ein chemischer Prozess. Dieses Gasgemisch ist hoch explosiv
und darf nicht entzündet werden.
Ladegerät und Batterie nur bei ausgeschaltetem Ladegerät und Flurförderzeug
verbinden oder trennen.
Ladegerät muss bezüglich Spannung, Ladekapazität und Batterietechnologie auf
die Batterie abgestimmt sein.
Kabel- und Steckverbindungen vor dem Ladevorgang auf sichtbare Schäden
prüfen.
Raum, in dem das Flurförderzeug geladen wird, ausreichend lüften.
Oberflächen der Batteriezellen müssen während des Ladevorgangs freiliegen, um
eine ausreichende Lüftung zu gewährleisten, siehe Betriebsanleitung des
Flurförderzeugs, Kapitel D, Batterie laden.
Beim Umgang mit Batterien darf nicht geraucht und kein offenes Feuer verwendet
werden.
Im Bereich des zum Aufladen abgestellten Flurförderzeugs dürfen sich im Abstand
von mindestens 2000 mm keine brennbaren Stoffe oder funkenbildende
Betriebsmittel befinden.
Brandschutzmittel sind bereitzustellen.
Keine metallischen Gegenstände auf die Batterie legen.
Den Sicherheitsbestimmungen des Batterie- und des Ladestationsherstellers
unbedingt Folge leisten.
HINWEIS
Batterie darf nur mit Gleichstrom geladen werden. Alle Ladeverfahren nach DIN
41773 und DIN 41774 sind zulässig.
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