2.
Werkseitig installierte Jetantrieb - Zu den von der Garantie ausgeschlossenen Teilen gehören: durch
Aufprall oder Verschleiß beschädigte Jetantrieb-Impeller und -Einsätze und aufgrund von
unsachgemäßer Wartung durch Wassereinwirkung beschädigte Antriebswellenlager.
3.
Durch Vernachlässigung, unterlassene Wartung, Unfälle, abnormalen Betrieb und unsachgemäße(n)
Service oder Installation entstandene Schäden.
4.
Kosten für Kranen, Aussetzen oder Abschleppen; Kosten, die durch einen aufgrund des Bootsdesigns
für den Zugang zum Produkt erforderlichen notwendigen Ausbau und/oder Austausch von
Bootstrennwänden oder Material entstehen; alle anfallenden Transportkosten und/oder Anfahrtszeiten
usw. Damit Reparaturen unter der Garantie durchgeführt werden können, muss angemessener
Zugang zum Produkt gewährleistet sein. Der Kunde muss das Produkt zu einem Vertragshändler
bringen.
5.
Vom Kunden geforderter Service, außer dem, der zur Erfüllung der Garantiepflicht notwendig ist.
6.
Arbeiten, die nicht von einem Vertragshändler durchgeführt wurden, werden u. U. nur unter den
folgenden Bedingungen gedeckt: Notreparaturen (unter der Voraussetzung, dass sich kein
Vertragshändler in der Gegend befand, der die erforderliche Reparatur hätte durchführen können, bzw.
wenn ein Vertragshändler keine Möglichkeit zur Bergung usw. hat und dass eine vorherige
Genehmigung vom Werk eingeholt wurde, dass die Arbeit an diesem Standort durchgeführt werden
darf).
7.
Alle Neben- und/oder Folgeschäden (Lagerkosten, Telefon- oder Mietgebühren jeglicher Art,
Unannehmlichkeiten oder Zeit- bzw. Einkommensverlust) fallen zu Lasten des Eigners.
8.
Verwendung anderer als Mercury Precision oder Quicksilver Teile bei der Durchführung von
Reparaturen im Rahmen der Garantie.
9.
Öle, Schmiermittel oder Flüssigkeiten, die zur normalen Wartung verwendet werden, fallen zu Lasten
des Kunden, es sei denn ein Auslaufen oder Verschmutzen derselben ist auf einen Produktdefekt
zurückzuführen, der von der Garantie gedeckt ist.
10. Teilnahme an Rennen oder anderen Wettbewerben oder Betrieb mit einem Rennunterteil.
11. Motorgeräusche deuten nicht unbedingt auf ein ernstes Motorproblem hin. Wenn ein schwerer interner
Motorfehler diagnostiziert wird, der einen Defekt verursachen könnte, muss die Ursache für das
Motorgeräusch im Rahmen der Garantie behoben werden.
12. Schäden am Unterteil oder Propeller, die durch den Aufprall auf ein Unterwasserobjekt entstanden
sind, gelten als Seefahrtsrisiko.
13. Eindringen von Wasser durch den Kraftstoffeinlass, den Lufteinlass oder das Abgassystem in den
Motor oder durch Untertauchen.
14. Ausfall von Teilen durch mangelnde Kühlung, welche wiederum durch Starten eines nicht in Wasser
befindlichen Antriebssystems, die Einlassöffnungen verstopfende Fremdkörper oder einen zu weit
nach außen getrimmten Motor verursacht wurde.
15. Verwendung von Kraftstoffen und Schmiermitteln, die nicht für dieses Produkt geeignet sind. Siehe
hierzu das Kapitel Wartung .
16. Unsere Garantie deckt keine Schäden, die durch Installation oder Verwendung von Teilen und
Zubehör an unseren Produkten entstanden sind, welche nicht von uns hergestellt oder verkauft
werden. Ausfälle, die nicht aufgrund der Verwendung solcher Teile oder Zubehörteile entstanden sind,
werden von der Garantie gedeckt, wenn sie in anderer Hinsicht die Garantiebedingungen für dieses
Produkt erfüllen.
Garantie der Einhaltung von Emissionsvorschriften gemäß der US-
Umweltschutzbehörde (EPA):
Entsprechend der Vorschriften nach 40 CFR Teil 1045, Abschnitt B, gewährleistet Mercury Marine dem
Erstkäufer für eine Laufzeit des Motors von fünf Jahren oder 175 Motorbetriebsstunden, je nachdem was
zuerst eintritt, dass der Motor so konstruiert, gebaut und ausgestattet wurde, dass er zum Zeitpunkt des
Verkaufs die im Paragraph 213 des Gesetzes „Clean Air Act" (Gesetz zur Reinhaltung der Luft) festgelegten
Vorschriften erfüllt und dass der Motor keine Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist, durch die der Motor
diese geltenden Vorschriften nicht einhalten kann. Diese emissionsbezogene Garantie deckt alle
Komponenten, die unter Komponenten des Emissionsbegrenzungssystems aufgeführt sind.
GARANTIEINFORMATIONEN
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