GARANTIE
Garantiebedingungen
MAXXUS® gewährt für dieses Trainingsgerät eine 5-Jahresgarantie zu den nachstehenden
Bedingungen. Sonstige Ansprüche und Rechte, die Ihnen nach dem Gesetz oder aufgrund eines
Vertrages zustehen, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Insbesondere bleiben die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt.
Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Kaufdatum, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Geräteregistrierung
Das Gerät ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum schriftlich zu registrieren. Verwenden
Sie hierzu ausschließlich die der Gebrauchsanleitung beigefügte „Registrierungskarte". Spätere
Registrierungen können leider nicht mehr kostenfrei entgegengenommen werden. Senden Sie
die Registrierungskarte vollständig ausgefüllt und ausreichend frankiert zurück.
Privater Direkterwerb und Betrieb in Deutschland
Die Garantie wird ausschließlich für in Deutschland erworbene und betriebene Produkte
gewährt, die direkt bei der Group GmbH & Co. KG erworben wurden und ausschließlich zum
persönlichen Gebrauch verwendet werden. Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere
die gewerbliche Nutzung, etwa durch Verleih, Vermietung oder
Studiobetrieb. Bei Veräußerung oder sonstiger Weitergabe des Gerätes sind die Adressdaten des
Käufers zur Wahrung der Garantie innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Vertragsschluss
schriftlich an zu übermitteln.
Wartung
Für gilt eine Wartungspflicht. Die Wartungsintervalle beginnen mit dem Kaufdatum und
betragen für:
Laufbänder 12 Monate
Crosstrainer 18 Monate
Ergometer/Bike 24 Monate
Recumbents 24 Monate
Rudergeräte 24 Monate
Speedbikes 24 Monate
Vibrationsgeräte 24 Monate
Kraftmaschinen unterliegen keiner generellen Wartungspflicht.
Alle Bauteile sind ungeachtet dessen vom Kunden regelmäßig zu überprüfen und gemäß der
Bedienungsanleitung mit geeigneten Schmiermitteln zu behandeln. Ein Wartungsauftrag ist
mindestens 4 Wochen vor Ablauf der oben genannten Frist beim Support zur Planung
anzumelden. Die Terminabstimmung erfolgt telefonisch oder per Email, Fax oder Postbrief. Im
Fall der Garantieinanspruchnahme ist die Durchführung der Wartung mit Belegen über den Kauf
von Pflegeölen und über die Durchführung der Wartungen nachzuweisen.
Inanspruchnahme
Garantieleistungen werden nur gegen Vorlage eines Kaufbeleges und einer vollständig
ausgefüllten Schadensmeldung erbracht. Für die Schadensmeldung ist die Vorlage zu
verwenden, die in dieser Anleitung bereits enthalten ist, oder auf der Homepage
www.maxxus.de unter dem Link: http://www.maxxus.de/de/support/reparaturauftrag.html
bereit
gehalten wird.
Ausschluss
Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind:
-Transport- und Fahrtkosten
-Auf- und Abbaukosten bei notwendigem Transport
-Notwendige Wartungsarbeiten