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Installation; Montage; Energieversorgung - effeff 561-HB48 Anleitung

Einbruchmelderzentrale
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Errichteranleitung
3.

Installation

Siehe hierzu auch Broschüre "Elektrische Installation von gefahrenmeldetechnischen Anlagen"
(Nr. P03061-15-000-XX).
3.1

Montage

Die gesamte Zentralentechnik ist in einem montagefreundlichen Stahlblechgehäuse sicher unterge-
bracht. Das Gehäuse besteht aus Rückwand, abnehmbarem Rahmen und einer ebenfalls abnehmbaren
Fronttür.
Zur Montage zunächst Rückwand ohne Rahmen und Fronttür an geeigneter Stelle anbringen. Nach
erfolgter Verdrahtung der Anschlußplatine kann der Gehäuserahmen aufgesetzt und mit der Rückwand
verschraubt werden.
Der Montageort der Zentrale sollte folgende Bedingungen erfüllen:
* innerhalb des gesicherten Bereiches liegen.
* im Innenbereich eines Gebäudes liegen.
* leicht zugänglich sein.
* keinen außergewöhnlichen Umgebungsbedingungen, z.B. aggressiven Dämpfen, erhöhter
Luftfeuchtigkeit etc. ausgesetzt sein.
* in Augenhöhe liegen.
* von außen nicht einsehbar sein.
* ausreichende Festigkeit gegen Abreißversuche besitzen.
* genügend Seitenabstand zu angrenzenden Geräten bieten.
* Innenwand des Sicherungsbereiches sein - falls Montage nur an Außenwand möglich, kann evtl.
eine Durchbruchüberwachung erforderlich werden.
Nach abgeschlossener Installation Fronttür mit beiliegendem Erdungskabel verbinden und nach
Inbetriebnahme Verschraubung plombieren.
3.2

Energieversorgung

Die Energieversorgung muß über eine separate Sicherung (Zählerkasten, Unterverteilung) an das
Versorgungsnetz angeschaltet werden. An diesen Stromkreis dürfen keine anlagenfremden Verbraucher
angeschlossen werden. Die Energieversorgung kann auch an einen Stromkreis angeschaltet werden,
der ausschließlich für die inneren Beleuchtungsanlagen der zu überwachenden Bereiche dient.
Ist das elektrische Netz des Betreibers mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) ausgerüstet,
muß der Energieversorgung ein eigener, stoßstromfester FI-Schalter zugeordnet werden.
Sicherung und FI-Schalter sollten sich innerhalb des Sicherungsbereiches befinden.
Ist die Energieversorgung der Einbruchmelderzentrale nicht Bestandteil der Zentrale, muß sie in
unmittelbarer Nähe (ohne Zwischenraum) der Zentrale montiert (gegenseitig verschraubt) werden. Ein
Angriff auf die Verbindungsleitungen ohne mechanische Beschädigung der Gehäuse darf nicht möglich
sein.
Bei EM-Anlagen mit mehreren Energieversorgungsgeräten ist die Störungsmeldung jeder Energiever-
sorgung an der Einbruchmelderzentrale anzuzeigen. Eine Sammelanzeige ist dann ausreichend, wenn
die einzelnen Energieversorgungsgeräte über eigene Störungsanzeigen verfügen.
Ein Batterieraum ist zulässig, wenn dieser mit in die Überwachung einbezogen wird.
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