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Indikationen / Kontraindikationen - Bischoff & Bischoff Pyro light Optima Bedienungsanleitung

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2. Indikation /
Kontraindikation
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung
durch:
• Lähmung
• Gliedmaßenverlust
• Gliedmaßendefekt/-deformation
• Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden
• Sonstige Erkrankungen
Eine Versorgung mit verstärkten Rollst hlen ist dann
angezeigt, wenn das Körpergewicht des Behinderten
125 kg und mehr beträgt und ein Standard-Rollstuhl nicht
mehr die notwendige Sicherheit gewährleistet.
Die Verwendung des Rollstuhls ist ungeeignet bei:
• Wahrnehmungsstörungen
• Starken Gleichgewichtsstörungen
• Gliedmaßenverlust an beiden Armen
• Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden an beiden Armen
• Sitzunfähigkeit
• Verminderter oder nicht ausreichender Sehkraft
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