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Indikationen; Zweckbestimmung; Konformitätserklärung - Bischoff & Bischoff S-Care Bedienungsanleitung

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2. Indikationen

Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch:
• Lähmungen
• Gliedmaßenverlust
• Gliedmaßendefekt/-deformation
• Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden
• Sonstige Erkrankungen
Eine Versorgung mit verstärkten Rollstühlen mit Rücken-
lehnenverstellung bis 30 Grad ist dann angezeigt, wenn
das Körpergewicht des Rollstuhlbenutzers 90 kg über-
schreitet, normale Rollstühle nicht mehr die notwendige
Sicherheit bieten und aufgrund der Behinderung eine
nahezu waagerechte Lage eingenommen werden muss
oder zwischenzeitlich erforderlich wird.

3. Zweckbestimmung

Der Stuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und
den Transport von gehbehinderten Menschen hergestellt,
bei denen aufgrund oben genannter Indikationen die Ver-
wendung angezeigt ist. Das maximale Patientengewicht
beträgt 120 kg. Zu beachten:Eine Gewährleistung kann
von uns nur übernommen werden, wenn das Produkt unter
den vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgesehenen
Zwecken eingesetzt wird.
4. Konformitätserklärung
B+B erklärt als Hersteller des Produktes, dass die Rollstühle
SVR und S-Care vollständig den Anforderungen der
Richtlinie 93/42/EWG entsprechen.
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Diese Anleitung auch für:

S-vr

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