Außerbetriebnahme & Entsorgung
Allgemeine Hinweise
11. Außerbetriebnahme und Entsorgung
11.1 Allgemeine Hinweise
11.1.1 Außerbetriebnahme und Entsorgung
Wird das Gebrauchsende des Fahrzeugs oder deren Komponenten erreicht und diese zur Verschrottung
übergeben, müssen die Komponenten ordnungsgemäß entsorgt werden.
Dabei müssen die Vorschriften der zuständigen örtlichen Behörden beachtet werden.
Betriebsstoffe im Fahrzeug erfordern eine besondere Entsorgung und dürfen nicht in die Umwelt gelangen.
Weitere Informationen bezüglich der Entsorgung sind über die zuständige örtliche Behörde,
die qualifizierte Fachwerkstatt oder den Fliegl Kundendienst erhältlich.
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Produkte mit dem Symbol
Lebensdauer nicht in den Hausmüll werfen.
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Verwendete Werkstoffe mit dem Symbol
gemäß ihrer Kennzeichnung wiederverwerten.
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Verpackungsmaterialien recyceln, einer Wiederverwertung zuführen und
nicht in den Hausmüll werfen.
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Kunststoffe, die mit der Angabe des Werkstoffs zum Beispiel PP TV 20 gekennzeichnet sind,
recyceln, einer Wiederverwertung zuführen und nicht in den Hausmüll werfen.
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Altmetalle sortenrein sortieren und recyceln, einer Wiederverwertung zuführen und
nicht in den Hausmüll werfen.
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Elektro- und Elektronikkomponenten ordnungsgemäß entsorgen oder
bei einer Sammelstelle abgeben. Elektro- und Elektronikkomponenten nicht in den Hausmüll werfen.
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Altbatterien sind schadstoffhaltig und müssen vom Vertreiber zurückgenommen, ordnungsgemäß
entsorgt oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Altbatterien nicht in den Hausmüll werfen.
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Betriebsstoffe zum Beispiel Öle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten oder Kraftstoffe wie
Sondermüll behandeln und ordnungsgemäß entsorgen. Wenn Flüssigkeiten abgelassen werden,
immer lecksichere Behälter verwenden. Keine Betriebsstoffe auf die Erde, in den Abfluss oder
in Wasserquellen fließen lassen.
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Mit Öl belastete Hydraulikkomponenten zum Beispiel Ventile, Rohre oder Schläuche reinigen oder
wie Sondermüll behandeln und ordnungsgemäß entsorgen.
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Kältemittel nur von Fachfirmen mit sachkundigem Personal und der erforderlichen technischen
Ausstattung entsorgen lassen. Kältemittel darf nicht in die Atmosphäre gelangen. Kältemittel durch
eine qualifizierte Fachwerkstatt entsorgen lassen. Länderspezifische Vorschriften beachten.
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Vorschriften der zuständigen örtlichen Behörden beachten.
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am Ende ihrer
Abb. 343 Entsorgung - Symbol
Abb. 344 Entsorgung - Symbol