570 Pannenhilfe
Halten Sie Kinder fern.
Tragen Sie eine Schutzbrille.
Beachten Sie diese Betriebsanleitung.
Folgendes ist zu beachten, wenn Sie das Fahrzeug
über einen längeren Zeitraum nicht nutzen:
Falls verfügbar: Schalten Sie den Ruhezustand
R
ein (
Seite 275, 274).
/
Hinweise zur Starthilfe und zum Laden der
12‑V‑Batterie
Für das Laden der Batterie und die Starthilfe
immer den Fremdstart-Stützpunkt im Motorraum
verwenden.
* HINWEIS Beschädigung der Batterie durch
Überspannung
Beim Laden mit Ladegeräten ohne Begrenzung
der Ladespannung kann die Batterie oder die
Fahrzeugelektronik beschädigt werden.
Nur Ladegeräte mit einer maximalen
#
Ladespannung von 14,8 V verwenden.
& WARNUNG Explosionsgefahr durch explo-
sives Gasgemisch
Beim Ladevorgang und bei der Starthilfe kann
explosives Gasgemisch der Batterie entwei-
chen.
Unbedingt Feuer, offenes Licht, Funken-
#
bildung und Rauchen vermeiden.
Eine ausreichende Belüftung sicherstel-
#
len.
Nicht über eine Batterie beugen.
#
F232 0017 00
& WARNUNG Explosionsgefahr bei gefrore-
ner Batterie
Eine entladene Batterie kann bereits bei Tem-
peraturen um den Gefrierpunkt gefrieren.
Wenn Sie dann Starthilfe geben oder die Bat-
terie laden, kann Batteriegas entweichen.
Eine gefrorene Batterie vor dem Laden
#
oder vor der Starthilfe stets auftauen las-
sen.
Wenn bei niedrigen Temperaturen die Kontroll-/
Warnleuchten im Kombiinstrument nicht angehen,
ist die entladene Batterie mit sehr hoher Wahr-
scheinlichkeit gefroren. In diesem Fall dürfen Sie
die Batterie weder laden noch dem Fahrzeug
Starthilfe geben.
Die Lebensdauer einer wieder aufgetauten Batte-
rie kann drastisch verkürzt sein. Das Startverhal-
ten kann sich verschlechtern, insbesondere bei
niedriger Temperatur.
Die Überprüfung einer aufgetauten Batterie in
einer qualifizierten Fachwerkstatt wird empfohlen.