Gesetzlich messtechnisch kontrollierter Betrieb (Eichbetrieb)
24
7
Gesetzlich messtechnisch kontrollierter
Betrieb (Eichbetrieb)
7.1
Inverkehrbringen von gesetzlich messtechnisch
kontrollierten Messgeräten, Kontrolle von in Betrieb
befindlichen Geräten
Alle Promass 84 Coriolis-Gaszähler werden bei Endress+Hauser Flowtec AG oder auf
einem zugelassenen Referenzprüfstand (z.B. PIGSAR) mittels Referenzmessungen geprüft.
Die Inbetriebnahme und das Inverkehrbringen erfolgt entweder durch Endress+Hauser
Flowtec AG gemäß Messgeräterichtlinie, Modul D oder durch eine benannte Stelle gemäss
Modul F.
Anschliessend darf der Gaszähler für den gesetzlich messtechnisch kontrollierten,
geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden. Die damit verbundene Plombierung des Mess-
gerätes sichert diesen Zustand.
Regelmässige Kontrollen in Betrieb befindlicher Geräte sind entsprechend den nationalen
Regelungen durchzuführen.
7.2
Anforderungen an die Inbetriebnahme am
Verwendungsort
7.2.1
Installation
Promass 84 Coriolis-Gaszähler sind möglichst spannungsfrei einzubauen. Die Messanlage
ist in geeigneter Weise mit einem Schieber zu versehen, so dass bei Bedarf zur Überprü-
fung bzw. Justierung des Nullpunktes ein Nulldurchfluss realisiert werden kann. Der Schie-
ber muss nicht gesichert sein.
Alle am Verwendungsort verwendeten Baugruppen des Zählers sind hinsichtlich der
Typen, Seriennummern und Software-Versionen mit den Angaben der Begleit-Dokumen-
tation zu vergleichen. Ebenso sind die elektrischen Kenndaten von weiteren Geräten, die
an die Ausgänge des Promass 84 -Gaszählers angeschlossen werden, zu prüfen.
Bei der Sicherung des Gaszählers am Verwendungsort ist eine Überprüfung der messtech-
nisch relevanten Parameter und anhand der gerätebegleitenden Parameterliste (siehe
auch CD-ROM: Product Documentation) durchzuführen.
Die Angaben im Gerätebegleitblatt werden auf Messgenauigkeit, Veränderung der Null-
punkt und die Einstellung der gerätespezifischen Funktionen verifiziert. Änderungen der
messtechnisch relevanten Parameter am Verwendungsort sind im Abnahmeprotokoll zu
dokumentieren. Dies betrifft auch eventuell erforderliche Nullpunktkorrekturen (alter
Nullpunkt, neuer Nullpunkt) falls z.B. erhebliche Änderungen der Einbauspannungen
nicht ausgeschlossen werden können. Das Abnahmeprotokoll zum Gerät ist zu archivieren.
Sollte das Gerät der gesetzlich messtechnischen Kontrolle unterliegen, so sind auch die
Verbindungskabel zu sichern.
7.2.2
Einsatzdruckbereiche
Der Promass 84- Gaszähler ist entsprechend der auf dem Zusatztypenschild → 13
angebrachten Werte für pe, min und pe, max einzusetzen. Die Werte sind so zu wählen,
dass im vorgesehenen Temperaturbereich die zu messenden Gase bzw. Gasgemische nur
im gasförmigen Zustand auftreten.
Promass 84
Endress+Hauser