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Frostschutz; Kondenswasser Und Neutralisation; Planungshinweise Zur Kondenswasserableitung; Neutralisationsanlagen - Viessmann VITOCROSSAL 300 Typ CM3 Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
Werden Chemikalien zum Korrosionsschutz eingesetzt, empfehlen
wir, sich die Unbedenklichkeit der Zusätze gegenüber den Kessel-
werkstoffen und den Werkstoffen anderer Bauteile der Heizungsan-
lage vom Hersteller der Chemikalien bescheinigen zu lassen. Wir
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empfehlen, sich bei Fragen der Wasseraufbereitung an entspre-
chende Fachbetriebe zu wenden.

8.11 Frostschutz

Dem Füllwasser kann ein speziell für Heizungsanlagen geeignetes
Frostschutzmittel beigefügt werden. Die Eignung ist vom Hersteller
des Frostschutzmittels nachzuweisen, da sonst Beschädigungen an
Dichtungen und Membranen sowie Geräusche im Heizbetrieb auftre-
ten können. Für hierdurch auftretende Schäden und Folgeschäden
übernimmt Viessmann keine Haftung.

8.12 Kondenswasser und Neutralisation

Das während des Heizbetriebs sowohl im Brennwertkessel als auch
in der Abgasleitung anfallende saure Kondenswasser ist vorschrifts-
mäßig abzuleiten. Es hat bei Gasfeuerung pH-Werte zwischen 3 und
4. Im Arbeitsblatt DWA-A 251 „Kondensate aus Brennwertkesseln",
das in der Regel den kommunalen Abwasserverordnungen zugrunde
liegt, sind die Bedingungen für das Einleiten von Kondensat aus gas-
befeuerten Brennwertkessel in das örtliche Kanalnetz festgelegt.
Das aus dem Brennwertkessel Vitocrossal 300 austretende Kondens-
wasser entspricht in seiner Zusammensetzung den Anforderungen
des Arbeitsblatts DWA-A 251 „Kondensate aus Brennwertkesseln –
Einleiten von Kondensaten aus gas- und ölbetriebenen Feuerungs-
anlagen in öffentliche Abwasseranlagen und Kleinkläranlagen".
Gemäß Arbeitsblatt DWA-A 251 ist bei Gasfeuerung von einer maxi-
malen Kondensatmenge von 0,14 kg pro kWh Brennstoff auszuge-
hen.
Bis zu einer Nenn-Wärmeleistung von 200 kW darf das Kondenswas-
ser aus Gas-Brennwertkesseln in der Regel ohne Neutralisation in das
öffentliche Abwassernetz eingeleitet werden.

Planungshinweise zur Kondenswasserableitung

Die Kondenswasserableitung zum Kanalanschluss muss frei einseh-
bar sein. Sie muss mit Gefälle und mit einem Geruchsverschluss ver-
legt werden und soll mit entsprechenden Einrichtungen zur Probeent-
nahme versehen werden. Der Bodenablauf muss unterhalb der Rück-
stauebene des Abgassammelkastens liegen.
Es dürfen nur korrosionsfeste Materialien zur Kondenswasserablei-
tung eingesetzt werden (z. B. Gewebeschlauch). Außerdem dürfen
keine verzinkten oder kupferhaltigen Materialien für Rohre, Verbin-
dungsstücke usw. verwendet werden. Am Kondenswasserablauf ist
eine Stauschleife zu montieren, damit keine Abgase austreten kön-
nen.
Es ist zu beachten, dass die häuslichen Entwässerungssysteme aus
Werkstoffen bestehen, die gegenüber saurem Kondenswasser
beständig sind. Nach Arbeitsblatt DWA-A 251 sind dies:
■ Steinzeugrohre
■ PVC-Hartrohre

Neutralisationsanlagen

Für die Brennwertkessel Vitocrossal sind abgestimmte Neutralisa-
tionsanlagen lieferbar:
■ Granulat-Neutralisationsanlage mit optionaler Kondensathebean-
lage und einer maximalen Neutralisationsleistung von 70 l/h
■ Granulat-Neutralisationsanlage mit optionaler Kondensathebean-
lage und einer maximalen Neutralisationsleistung von 210 l/h
VIESMANN
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(Fortsetzung)
Weitere detaillierte Angaben sind in der VDI-Richtlinie 2035-2 zu fin-
den.
Gasfeuerungen über 200 kW
Kondenswasser aus diesen Anlagen muss in der Regel neutralisiert
werden. Es wird durch ein Neutralisationsmittel nach dem Austreten
aus dem Vitocrossal in der Neutralisationseinrichtung bzw. -anlage
neutralisiert und auf einen pH-Wert von 6,5 bis ca. 9 angehoben.
Das so aufbereitete Kondenswasser darf in das Abwassernetz geleitet
werden. Das Neutralisationsmittel wird nach und nach durch das Kon-
denswasser verbraucht. Da der Verbrauch des Neutralisationsmittels
von der Betriebsweise der Anlage abhängt, müssen während des ers-
ten Betriebsjahrs die erforderlichen Zugabemengen durch mehrmalige
Kontrollen ermittelt werden. Der Verbrauch kann durch Beobachtung
über einen längeren Zeitraum festgestellt werden.
■ PVC-Rohre
■ PE-HD-Rohre
■ PP-Rohre
■ ABS/ASA-Rohre
■ nichtrostende Stahlrohre
■ Borosilikat-Rohre
Aufgrund örtlicher Abwassersatzungen und/oder besonderer techni-
scher Gegebenheiten können von den o. a. Arbeitsblättern abwei-
chende Ausführungen erforderlich werden. Es ist zweckmäßig, mit der
für Abwasserfragen zuständigen kommunalen Behörde rechtzeitig vor
der Installation Verbindung aufzunehmen, um sich über die örtlichen
Bestimmungen zu informieren.
Technische Daten zu den Neutralisationsanlagen und Zubehör siehe
Datenblatt „Zubehör für Heizkessel".
Gas-Brennwertkessel

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