Membranpumpe N022.18, N026.18
EU/EG-
Richtlinien /
Normen
Original Betriebsanleitung, KNF 121224-121388 04/23
2.6 Verwendung
2.6.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Pumpen sind ausschließlich für die Förderung von Gasen
und Dämpfen bestimmt.
2.6.2 Vorhersehbare Fehlanwendung
Die Pumpen dürfen nicht in explosionsfähiger Atmosphäre
betrieben werden.
Die Pumpen sind nicht geeignet zur Förderung von:
§
Stäuben
§
Flüssigkeiten
§
Aerosolen
§
biologischen und mikrobiologischen Substanzen
§
Brennstoffen
§
Fasern
§
Oxidationsmitteln
§
Lebensmitteln.
Die Pumpen dürfen standardmäßig nicht zur gleichzeitigen
Erzeugung von Vakuum und Überdruck genutzt werden.
An der Saugseite der Pumpe darf kein Überdruck angelegt
werden.
Die Pumpe darf nicht verwendet werden, wenn bei geöffne-
tem Gasballastventil der Pumpe reaktive explosive, oder an-
derweitig gefährliche Mischungen entstehen können (z.B. mit
dem Medium).
2.7 Richtlinien und Normen
Die Pumpen entsprechen den Richtlinien/Verordnungen:
§
2011/65/EU (RoHS)
§
2014/30/EU (EMV)
§
2006/42/EG (MRL)
Sicherheit
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