Entsorgung
Gerät entsorgen
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt
an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU unterliegt. Diese Richtlinie
besagt, dass Sie dieses Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem nor-
malen Haushaltsmüll entsorgen dürfen, sondern in speziell eingerichteten Sam-
melstellen, Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen Sie die Umwelt
und entsorgen Sie fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt:
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, das entsprechende Altgerät
an Ihren Händler zurückzugeben. Händler von Elektro- und Elektronikgeräten
sowie Lebensmittelhändler, die regelmäßig Elektro- und Elektronik geräte verkau-
fen, sind außerdem verpflichtet, bis zu drei Altgeräte unentgeltlich zurückzuneh-
men, auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird, wenn die Altgeräte in keiner
Abmessung größer sind als 25 cm. LIDL bietet Ihnen Rücknahmemöglichkeiten
direkt in den Filialen und Märkten an.
Sofern Ihr Altgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren
Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Verpackung entsorgen
Die Verpackungsmaterialien sind nach umweltverträglichen und entsorgungs-
technischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb recyclebar. Entsorgen Sie
nicht mehr benötigte Verpackungs materialien gemäß den örtlich geltenden Vor-
schriften.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht. Beachten Sie die Kennzeichnung
auf den verschiedenen Verpackungsmaterialien und trennen Sie diese gegebe-
nenfalls gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind gekennzeichnet mit Abkür-
zungen (a) und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
│
DE │ AT │ CH
■
52
SSMS 600 E6